Startseite Vorsicht Insolvenzverfahren über das Vermögen der Iren Jahn
Vorsicht

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Iren Jahn

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/564 IN 2047/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Iren Jahn, geb. 09.06.1983, Schulstraße 4 a, 01737 Wilsdruff

Inhaber der Kosmetik / Coaching, Maxstraße 7, 01067 Dresden,

Geschäftszweig:

– wurde am 30.05.2025 um 14:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Lars Birkigt, Hauptstraße 36, 01097 Dresden, Telefax: 0351 80698781 Telefon geschäftlich: 0351 80698780 Email geschäftlich: kanzlei@ra-bfw.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|die Frage der Unterhaltsgewährung für die Schuldnerin und deren Familie aus der Insolvenzmasse
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.08.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Insolvenz:Biofabrik Technologies GmbH

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531 IN 483/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...

Vorsicht

Bekanntmachung der Fotografen-Ausbildungsverordnung nebst Rahmenlehrplan

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung der...

Vorsicht

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 19.05.2025 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAnz AT 17.06.2025 B4

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...