Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten der Website „emsmobility-gmbh(.)com“. Der Verdacht: unerlaubte Finanzdienstleistungen, fragwürdige Aktienangebote und möglicher Identitätsdiebstahl zulasten eines real existierenden Unternehmens. Darüber sprechen wir mit Rechtsanwalt Jens Reime.
Herr Reime, wie bewerten Sie die aktuelle Warnung der Bafin?
Jens Reime:
Die Warnung ist ausgesprochen brisant. Die Bafin beschreibt hier mehrere klassische Warnsignale gleichzeitig: unerlaubte Anlageberatung, aggressive Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail, fragwürdige Festgeldangebote sowie den möglichen Missbrauch einer echten Unternehmensidentität. Das ist aus juristischer Sicht ein ernstzunehmender Fall.
Die Behörde spricht ausdrücklich von einem möglichen Identitätsdiebstahl. Was bedeutet das konkret?
Jens Reime:
Nach den bisherigen Erkenntnissen scheint kein Zusammenhang zwischen der real existierenden EMS Mobility GmbH aus Langenhagen und der Webseite emsmobility-gmbh(.)com zu bestehen. Das bedeutet: Unbekannte könnten den Namen und möglicherweise auch die Unternehmensdaten eines echten Unternehmens missbrauchen, um Vertrauen bei Anlegern zu erzeugen.
Das ist eine bekannte Methode im Online-Anlagebetrug. Anleger sehen einen seriös klingenden Firmennamen, prüfen vielleicht sogar einen Handelsregistereintrag – und gehen deshalb fälschlicherweise von einem seriösen Anbieter aus.
Besonders auffällig sind die angebotenen Festgeld- und Tagesgeldanlagen. Warum sind gerade solche Angebote gefährlich?
Jens Reime:
Weil Festgeld und Tagesgeld traditionell als sichere Anlageformen gelten. Betrüger nutzen genau dieses Sicherheitsgefühl aus. Oft werden überdurchschnittlich hohe Zinsen versprochen, kombiniert mit Zeitdruck oder angeblich exklusiven Angeboten.
Viele Verbraucher achten dann nicht mehr ausreichend darauf, ob tatsächlich eine Zulassung der Bafin vorliegt oder wer genau hinter der Plattform steht.
Die Bafin erwähnt außerdem sogenannte vorbörsliche Aktien. Was steckt dahinter?
Jens Reime:
Vorbörsliche Aktienangebote wirken auf viele Anleger besonders attraktiv, weil suggeriert wird, man könne frühzeitig in ein Unternehmen investieren – also noch vor einem Börsengang.
Das Problem: Genau in diesem Bereich kommt es häufig zu Missbrauch. Laut Bafin häufen sich derzeit Fälle, bei denen Anleger Geld überweisen, die versprochenen Aktien aber niemals erhalten. Anschließend sind die Anbieter nicht mehr erreichbar.
Warum ist der fehlende Wertpapierprospekt so wichtig?
Jens Reime:
Ein öffentlicher Aktienverkauf benötigt grundsätzlich einen von der Bafin gebilligten Wertpapierprospekt. Dieser soll Transparenz schaffen und Anleger über Risiken informieren.
Wenn ein solcher Prospekt fehlt, ist das ein erhebliches Warnsignal. Verbraucher sollten dann äußerst vorsichtig sein.
Welche typischen Warnzeichen sehen Sie in diesem Fall?
Jens Reime:
Mehrere:
- unaufgeforderte Anrufe,
- Kontaktaufnahme per E-Mail,
- hohe Renditeversprechen,
- angebliche Kooperationen mit Banken,
- fehlende Zulassung,
- Druck zur schnellen Investition,
- und der mögliche Missbrauch einer echten Unternehmensidentität.
Gerade die Kombination dieser Faktoren ist problematisch.
Was sollten Betroffene tun, wenn sie bereits Geld überwiesen haben?
Jens Reime:
Schnell handeln. Betroffene sollten sämtliche Unterlagen sichern, die Bank kontaktieren und rechtliche Schritte prüfen lassen. Zudem sollte Strafanzeige erstattet werden.
Wichtig ist vor allem: Keine weiteren Zahlungen leisten – auch dann nicht, wenn angebliche Gebühren, Steuern oder Freischaltungen verlangt werden.
Ihr abschließender Rat?
Jens Reime:
Anleger sollten niemals allein auf professionell gestaltete Webseiten oder bekannte Firmennamen vertrauen. Entscheidend ist immer die Überprüfung in den offiziellen Datenbanken der Bafin. Gerade im Bereich Online-Investments gilt: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist besondere Vorsicht angebracht.
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