Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Hans Witt aus Heidelberg: „Anleger sind zunehmend Opfer von professionellem Identitätsmissbrauch“
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Hans Witt aus Heidelberg: „Anleger sind zunehmend Opfer von professionellem Identitätsmissbrauch“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat gleich mehrfach vor betrügerischen Aktivitäten im Finanzbereich gewarnt – unter anderem vor dem Missbrauch des Namens der Deutsche Digital Assets GmbH in WhatsApp-Gruppen sowie vor illegal agierenden Websites wie coinnova.eu und revenuescompany.com. Wir sprechen dazu mit Hans Witt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg.


Redaktion: Herr Witt, die BaFin warnt aktuell vor einer WhatsApp-Gruppe, die sich als Teil der Deutsche Digital Assets GmbH ausgibt. Was steckt hinter diesem Fall?

Hans Witt: Es handelt sich hier um einen klassischen Fall von Identitätsmissbrauch. Unbekannte nutzen den Namen und die Seriosität eines regulierten Unternehmens, um Anleger in WhatsApp-Gruppen zu locken – mit dem Ziel, ihnen vermeintlich attraktive Finanzprodukte anzubieten. Die Deutsche Digital Assets GmbH distanziert sich zu Recht klar davon. Solche Täter handeln ohne jede Erlaubnis und sehr wahrscheinlich mit betrügerischer Absicht.

Redaktion: Was bedeutet das für Anleger, die sich in solchen Gruppen befinden oder Angebote erhalten?

Witt: Höchste Vorsicht! Niemand sollte über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram Geld anlegen. Wer Finanzprodukte über solche Kanäle angeboten bekommt, sollte sofort skeptisch werden. Hohe Renditeversprechen, fehlende Transparenz oder Zeitdruck sind klare Warnzeichen. Im Zweifel lieber bei der BaFin oder einem spezialisierten Anwalt nachfragen, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt.

Redaktion: Auch vor den Websites coinnova.eu und revenuescompany.com hat die BaFin gewarnt. Was ist hier das Problem?

Witt: Auch hier geht es um unerlaubte Finanzdienstleistungen. Die Betreiber bieten Anlageberatung, Handel mit Kryptowährungen oder ähnliche Dienstleistungen an – ohne die dafür notwendige Erlaubnis der BaFin. Das ist nach dem Kreditwesengesetz und weiteren Finanzmarktgesetzen klar verboten. Anleger riskieren hier, ihr gesamtes Kapital zu verlieren – meist ohne jede Chance auf Rückgewinn.

Redaktion: Wie professionell sind solche betrügerischen Websites heutzutage?

Witt: Leider sehr professionell. Viele dieser Seiten sehen täuschend echt aus – mit gefälschten Zulassungen, Logos, Kundenbewertungen und manchmal sogar frei erfundenen Presseartikeln. Teilweise werden auch prominente Persönlichkeiten als angebliche Unterstützer dargestellt. Diese Masche ist besonders gefährlich, weil sie das Vertrauen der Anleger gezielt untergräbt.

Redaktion: Die BaFin spricht auch von einer ganzen „Plattformreihe“ unter dem Slogan „Intelligenter Handel mit null Spreads“. Was sagen Sie dazu?

Witt: Solche Schlagworte sollen technologische Kompetenz und Innovation suggerieren. Aber gerade Begriffe wie „null Spreads“, „KI-basiertes Trading“ oder „automatisierte Gewinnstrategien“ werden oft bewusst eingesetzt, um Laien zu beeindrucken – und hinters Licht zu führen. Wenn gleich mehrere Plattformen mit ähnlichem Aufbau und identischer Masche auftreten, ist das ein klares Zeichen für organisierte Finanzkriminalität.

Redaktion: Welche Rechte haben betroffene Anleger?

Witt: Es kommt auf den Einzelfall an. Ist das Geld bereits an die Täter – häufig per Kryptowährungen – geflossen, sind die Chancen auf Rückgewinnung leider oft gering. Trotzdem sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten, die BaFin informieren und rechtlich prüfen lassen, ob zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Mitunter können Banken oder Zahlungsdienstleister haftbar gemacht werden.

Redaktion: Was raten Sie Anlegern im Umgang mit neuen Finanzangeboten?

Witt: Nur mit lizenzierten Anbietern arbeiten – das kann man im Unternehmensregister der BaFin jederzeit nachprüfen. Niemals auf spontane Angebote in WhatsApp-Gruppen reagieren oder Geld über unbekannte Plattformen anlegen. Und ganz wichtig: Wer zweifelt, sollte lieber verzichten. Meistens bestätigt sich der alte Grundsatz: Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es das auch.

Redaktion: Herr Witt, vielen Dank für das Gespräch.

Hans Witt: Sehr gerne.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Französische Regierung bereitet sich auf mögliche Neuwahlen im März vor

Im Zuge der angekündigten Misstrauensanträge gegen die französische Regierung laufen hinter den...

Allgemeines

Wi-Fi 8 bringt Stabilität statt Rekorde sagt Digitalexperte Tim Schlautmann

Herr Schlautmann, gerade hat sich Wi-Fi 7 im Markt etabliert – und...

Allgemeines

Neue Studie: Bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe stehen im Verdacht, das Krebsrisiko zu erhöhen

Der Konsum von Lebensmittelzusatzstoffen, wie sie häufig in verarbeiteten Lebensmitteln wie Aufschnitt,...

Allgemeines

Abgeordnete fordern unabhängige Kontrolle über Epstein-Akten – Misstrauen gegenüber dem Justizministerium

Die beiden Initiatoren eines Gesetzes zur Freigabe der Ermittlungsakten rund um den...