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Interview mit Rechtsanwalt Alexander Iwanow von Cramer Rechtsanwälte, Dresden: BaFin-Warnungen häufen sich – Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin hat in den letzten Tagen wieder eine ganze Reihe von Warnungen veröffentlicht – diesmal u. a. gegen Quantum X, SpaceAI, Fbswealth und eine betrügerische Masche im Namen der Bank of Scotland. Was sagen Sie als Verbraucheranwalt dazu?

RA Iwanow: Diese Entwicklungen sind alarmierend, aber leider nicht neu. Der Markt wird derzeit regelrecht überschwemmt mit illegalen Online-Angeboten. Was alle Fälle gemeinsam haben: Die Anbieter operieren ohne BaFin-Erlaubnis – also illegal – und nutzen oft professionell wirkende Websites, um Vertrauen zu schaffen. Es handelt sich meist um organisierte Betrugsstrukturen mit Sitz im Ausland. Für Anleger bedeutet das: Wer Geld investiert oder Daten preisgibt, riskiert, es nie wiederzusehen.


Redaktion: Fangen wir mit Quantum X und SpaceAI an – hier geht es laut BaFin um nicht erlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen. Was bedeutet das konkret?

RA Iwanow: Das bedeutet, dass diese Plattformen – ohne offizielle Erlaubnis – Dienstleistungen rund um Kryptowährungen anbieten, z. B. Handel, Verwahrung oder vermeintliche Investmentprodukte. In Deutschland ist das klar gesetzlich geregelt: Wer solche Dienste anbietet, braucht eine Lizenz nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) oder dem Kreditwesengesetz. Wer ohne Genehmigung agiert, handelt rechtswidrig – und es besteht ein hohes Risiko für die Anleger, Opfer eines Betrugs zu werden.


Redaktion: Und was ist mit der angeblichen Premium Kunstvermittlung, die über Briefe im Namen der Bank of Scotland Kredite mit Rückzahlungsversprechen anbietet?

RA Iwanow: Hier handelt es sich um einen klassischen Identitätsdiebstahl. Es wird der Eindruck erweckt, das Angebot stamme von der renommierten Bank of Scotland – tatsächlich hat sie damit aber nichts zu tun. Die Verbindung zu einem Kunstverkauf ist ebenfalls ein Alarmsignal. Wer auf solche Briefe reagiert, läuft Gefahr, persönliche Daten preiszugeben oder sogar Geld zu verlieren, etwa durch angebliche „Bearbeitungsgebühren“. Betroffene sollten sich keinesfalls auf solche Versprechen einlassen.


Redaktion: Die Plattform ic-swiss.eu, betrieben von Fbswealth, ist ebenfalls auf der BaFin-Warnliste. Was raten Sie Betroffenen, die hier investiert haben?

RA Iwanow: Wenn jemand bereits investiert hat, sollte er sofort alle weiteren Zahlungen stoppen, sein Konto bei der Bank überwachen lassen, die Polizei informieren und sich rechtlich beraten lassen. Außerdem sollte geprüft werden, ob Zahlungen möglicherweise rückholbar sind – z. B. bei Kreditkartenzahlungen oder SEPA-Überweisungen. Bei Zahlung über Kryptowährungen ist eine Rückverfolgung schwierig, aber nicht immer unmöglich.


Redaktion: Gibt es Warnzeichen, an denen Verbraucher solche Plattformen erkennen können?

RA Iwanow: Ja, definitiv. Hier ein paar Hinweise:

  • Keine BaFin-Lizenz? Finger weg!
  • Impressum unvollständig oder mit ausländischer Adresse?
  • Keine nachvollziehbaren Kontaktdaten?
  • Versprechen extrem hoher Renditen oder garantierter Gewinne?
  • Forderung von Gebühren, bevor eine Auszahlung erfolgen kann?
  • Kommunikation nur per Chat oder Telegram?

All das sind Warnzeichen. Verbraucher sollten immer vor einer Investition die BaFin-Unternehmensdatenbank (https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/) nutzen, um zu prüfen, ob ein Anbieter lizenziert ist.


Redaktion: Was ist mit der Aussicht, das Geld zurückzubekommen?

RA Iwanow: Realistisch betrachtet sind die Chancen leider oft gering – vor allem, wenn es sich um Offshore-Konten oder Kryptowährungen handelt. Dennoch lohnt es sich, den Fall anwaltlich aufarbeiten zu lassen. In manchen Fällen gibt es Möglichkeiten zur Rückforderung, z. B. über Zahlungsdienstleister, Banken oder Kreditkartenunternehmen. Zudem sollte der Fall bei der Verbraucherschutzstelle und Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden – nicht nur wegen des eigenen Schadens, sondern auch zur Prävention.


Redaktion: Was ist Ihr wichtigster Rat an Anleger?

RA Iwanow: Lieber zweimal zu viel prüfen als einmal zu schnell klicken. Keine Geldanlage ohne Lizenznachweis. Und wenn es schon passiert ist: nicht schämen, sondern aktiv werden. Je schneller, desto besser – und nicht auf vermeintliche Rückholungsdienste hereinfallen, die selbst oft Betrug sind.


Redaktion: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch, Herr Iwanow.

RA Iwanow: Ich danke Ihnen. Bleiben Sie wachsam – und wenn Zweifel bestehen, lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist.

 

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