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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur BaFin-Ermittlung gegen Zraox

geralt (CC0), Pixabay
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Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin warnt aktuell vor einem Anbieter namens Zraox, der offenbar ohne Erlaubnis Kryptodienstleistungen über WhatsApp-Gruppen in Deutschland bewirbt. Was ist an diesem Fall besonders problematisch?

RAin Kerstin Bontschev: Besonders besorgniserregend ist hier, dass gezielt deutsche Anleger in privaten WhatsApp-Gruppen angesprochen werden – also in einem scheinbar vertraulichen, informellen Umfeld. Das senkt die Hemmschwelle, sich auf Angebote einzulassen, und erweckt bei vielen den Eindruck, es handle sich um Empfehlungen „unter Freunden“. Dass Zraox dabei keinerlei Erlaubnis der BaFin besitzt, macht die Angebote aus rechtlicher Sicht eindeutig illegal.

Redaktion: Die BaFin spricht von einem fehlenden Erlaubnistatbestand. Was bedeutet das konkret für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Bontschev: Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet – also zum Beispiel Verwahrung, Handel oder Vermittlung von Kryptowährungen –, benötigt nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz eine Zulassung durch die BaFin. Ohne diese Zulassung handelt es sich um unerlaubte Finanzgeschäfte, und das kann auch strafrechtliche Konsequenzen für die Anbieter haben. Für Verbraucher bedeutet das: Sie haben keine Sicherheit, dass ihre Einlagen geschützt sind – es besteht ein hohes Risiko, Opfer von Betrug zu werden.

Redaktion: Was raten Sie Menschen, die bereits bei Zraox investiert oder sich dort registriert haben?

Bontschev: Wer bereits investiert hat, sollte umgehend:

  1. Zahlungen stoppen,

  2. alle verfügbaren Belege sichern – Screenshots, E-Mails, Chatverläufe,

  3. Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten und

  4. sich bei der BaFin melden, etwa über das Hinweisgeberportal.

Ein möglicher zusätzlicher Schritt ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts, um individuell zu prüfen, ob Rückforderungen oder zivilrechtliche Schritte möglich sind. Wer lediglich registriert ist, sollte sich keinesfalls weiter einloggen und keine Daten preisgeben, insbesondere keine Ausweiskopien oder Bankinformationen.

Redaktion: Gibt es eine Möglichkeit, verlorenes Geld zurückzuholen?

Bontschev: In manchen Fällen ja, aber das ist schwierig. Wenn Gelder an Banken oder Zahlungsdienstleister überwiesen wurden, kann man versuchen, Rückbuchungen einzuleiten – das hängt vom Einzelfall ab. Bei Zahlungen in Kryptowährungen ist das Geld allerdings meist nicht mehr rückverfolgbar. Daher gilt hier: je früher man reagiert, desto besser.

Redaktion: Wie können sich Anleger generell vor solchen Angeboten schützen?

Bontschev: Ganz wichtig: Misstrauisch sein, wenn Investmenttipps über soziale Netzwerke oder Messenger kommen. Immer prüfen, ob der Anbieter eine BaFin-Erlaubnis hat – das geht ganz einfach über die BaFin-Datenbank. Und grundsätzlich gilt: Wenn hohe Gewinne bei geringer Laufzeit und ohne Risiko versprochen werden, ist das meist ein Warnsignal.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

Bontschev: Sehr gern. Und bitte: Lieber einmal zu viel nachfragen, als auf betrügerische Anbieter hereinzufallen.

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