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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema Aktienempfehlungen von Pennystocks

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit genommen haben, um mit uns über das Thema Aktienempfehlungen, insbesondere im Bereich der sogenannten Pennystocks, zu sprechen. Zunächst, könnten Sie kurz erläutern, was Pennystocks genau sind?

Kerstin Bontschev: Natürlich, gerne. Pennystocks sind Aktien, die zu einem sehr geringen Preis, oft unter einem Euro oder Dollar, gehandelt werden. Sie sind typischerweise von sehr kleinen Unternehmen ausgegeben, die entweder neu am Markt sind oder deren Geschäftslage als unsicher gilt. Ihre geringen Kurse und die damit verbundene hohe Volatilität können sie für spekulative Investitionen attraktiv machen.

Interviewer: Es gibt viele Aktienempfehlungen, die über verschiedene Kanäle verbreitet werden, auch von eher unbekannten Quellen. Was sollte man grundsätzlich von solchen Empfehlungen halten?

Kerstin Bontschev: Vorsicht ist geboten. Während einige Empfehlungen auf solider Recherche und Analyse basieren können, sind andere möglicherweise irreführend oder sogar Teil von Betrugsschemata, wie beispielsweise „Pump and Dump“. Bei solchen Betrügereien wird eine Aktie künstlich hochgejubelt, um den Preis in die Höhe zu treiben, worauf die Betrüger ihre Anteile zu einem überhöhten Preis verkaufen und den Kurs abstürzen lassen.

Interviewer: Was sollten Anleger tun, um sich vor solchen Betrügereien zu schützen?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten stets ihre eigene Due-Diligence-Prüfung durchführen, bevor sie auf Basis einer Empfehlung handeln. Das bedeutet, die Finanzberichte des Unternehmens, die Marktlage und andere relevante Informationen selbst zu recherchieren. Außerdem ist es ratsam, Empfehlungen kritisch zu hinterfragen und die Glaubwürdigkeit der Quelle zu prüfen.

Interviewer: Gibt es rechtliche Schritte, die Anleger unternehmen können, wenn sie aufgrund irreführender Aktienempfehlungen Verluste erleiden?

Kerstin Bontschev: Ja, in solchen Fällen können rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden. Das kann von der Anzeige bei den Finanzaufsichtsbehörden bis hin zu zivilrechtlichen Klagen reichen. Die Beweisführung kann allerdings herausfordernd sein, insbesondere den Nachweis zu erbringen, dass die Empfehlungen irreführend waren und zu einem finanziellen Verlust geführt haben.

Interviewer: Abschließend, welche allgemeinen Ratschläge würden Sie Anlegern mit auf den Weg geben, die sich für Pennystocks oder allgemein für Aktieninvestitionen interessieren?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten sich stets der Risiken bewusst sein und nur in Produkte investieren, die sie vollständig verstehen. Diversifikation ist ein Schlüsselbegriff, um Risiken zu minimieren. Und wie schon erwähnt, ist eine unabhängige Recherche unerlässlich. Lassen Sie sich nicht von der Aussicht auf schnelle Gewinne blenden und gehen Sie bedacht und informiert vor.

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank für dieses aufschlussreiche Gespräch und Ihre wertvollen Einblicke.

Kerstin Bontschev: Es war mir ein Vergnügen. Vielen Dank für die Einladung.

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