Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin hat kürzlich vor der Website finanzpluss.online gewarnt. Was genau steckt dahinter?
Kerstin Bontschev: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass über die Website finanzpluss.online vermeintliche Kreditangebote beworben werden – und zwar ohne die dafür gesetzlich erforderliche Erlaubnis. Verbraucher sollen dort hohe Gebühren zahlen, ohne dass die versprochenen Kredite tatsächlich ausgezahlt werden. Das ist ein deutliches Warnsignal.
Redaktion: Welche gesetzlichen Vorgaben werden hier verletzt?
Bontschev: In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Geschäfte mit Kryptowerten nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Das ist im Kreditwesengesetz geregelt – konkret in § 37 Absatz 4 KWG. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um ein unerlaubtes Geschäft – mit möglicherweise strafrechtlichen Konsequenzen.
Redaktion: Wie können Verbraucher sich schützen?
Bontschev: Bevor man auf ein Finanzangebot eingeht – insbesondere online – sollte man unbedingt prüfen, ob der Anbieter bei der BaFin registriert und zugelassen ist. Die BaFin stellt dafür eine öffentliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der jeder recherchieren kann. Wer dort nicht gelistet ist, sollte keine Zahlungen leisten – auch keine Gebühren oder „Vorauszahlungen“.
Redaktion: Was raten Sie konkret, wenn man bereits Geld an finanzpluss.online überwiesen hat?
Bontschev: Dann sollten Betroffene sofort anwaltlichen Rat einholen und, je nach Fall, auch Strafanzeige erstatten. Es besteht die Möglichkeit, das Geld über zivilrechtliche Wege zurückzufordern – in der Praxis ist das jedoch oft schwierig, insbesondere wenn die Betreiber im Ausland sitzen oder mit Briefkastenfirmen arbeiten.
Redaktion: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einschätzung.
Bontschev: Sehr gerne. Gerade bei Finanzthemen gilt: Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein – dann ist es das meistens auch.
Kommentar hinterlassen