Das Erbrecht ist für viele Menschen ein sensibles Thema. Ob Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft oder die ersten Schritte nach einem Todesfall – schnell tauchen Fragen auf, Unsicherheit entsteht und nicht selten drohen Konflikte.
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden berät Mandanten umfassend im Erbrecht und erklärt im Interview, worauf es ankommt, welche Fehler häufig gemacht werden und warum gute Nachlassplanung oft Streit und hohe Kosten verhindern kann.
Frau Bontschev, viele Menschen schieben das Thema Erbrecht lange vor sich her. Warum ist das ein Fehler?
Kerstin Bontschev:
Weil Erbrecht oft erst dann zum Thema wird, wenn es eigentlich schon zu spät ist – entweder nach einem Todesfall oder wenn innerhalb der Familie bereits Streit entstanden ist. Viele glauben, ein Testament sei schnell geschrieben oder „das regelt sich schon irgendwie“. In der Praxis erleben wir aber häufig das Gegenteil: Unklare Formulierungen, fehlende Abstimmung mit der familiären Situation oder steuerliche Nachteile führen später zu Problemen.
Wer rechtzeitig vorsorgt, kann viel erreichen: Vermögen geordnet übertragen, Pflichtteilsrisiken reduzieren, Streit in der Familie vermeiden und auch steuerlich sinnvoll gestalten.
Was sind die häufigsten Fragen, mit denen Mandanten zu Ihnen kommen?
Kerstin Bontschev:
Ganz typisch sind drei große Themenfelder:
- Nach einem Todesfall:
Wer ist Erbe? Gibt es ein Testament? Braucht man einen Erbschein? Was muss jetzt sofort erledigt werden? - Streit in der Familie:
Besonders häufig geht es um Pflichtteilsansprüche, blockierende Miterben in einer Erbengemeinschaft oder um Streit über Immobilien und Konten. - Vorsorge zu Lebzeiten:
Viele Mandanten möchten wissen, wie sie ihr Vermögen rechtssicher und sinnvoll weitergeben können – etwa durch ein Testament, einen Erbvertrag, Schenkungen oder Immobilienübertragungen.
Was sollte man direkt nach einem Todesfall als Erstes tun?
Kerstin Bontschev:
Zunächst ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die ersten Schritte sauber zu strukturieren. Ganz praktisch empfehle ich:
- Sterbeurkunde beschaffen
- enge Angehörige informieren
- wichtige Unterlagen sichern
- Testamente, Vollmachten, Versicherungsunterlagen, Konto- und Depotauszüge sammeln
- Banken, Behörden, Rentenversicherung und gegebenenfalls den Arbeitgeber informieren
Außerdem sollte früh geprüft werden:
- Liegt ein Testament oder Erbvertrag vor?
- Wer ist nach außen handlungsbefugt?
- Ist ein Erbschein tatsächlich notwendig?
- Welche Nachlassgegenstände müssen sofort gesichert werden?
Gerade in den ersten Tagen werden häufig vorschnelle Entscheidungen getroffen. Deshalb ist es sinnvoll, früh juristische Orientierung zu holen.
Viele glauben, ohne Erbschein gehe nach einem Todesfall gar nichts. Stimmt das?
Kerstin Bontschev:
Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Ein Erbschein ist nicht immer zwingend erforderlich. Ob man ihn braucht, hängt stark vom Einzelfall ab.
Wenn ein wirksames Testament oder ein notarieller Erbvertrag vorliegt, kann das in vielen Fällen bereits ausreichen, um sich gegenüber Banken oder Behörden zu legitimieren. In anderen Fällen – etwa bei Grundbuchfragen oder wenn kein eindeutiger Nachweis vorliegt – ist ein Erbschein sinnvoll oder notwendig.
Deshalb sollte man das immer prüfen lassen, bevor man unnötig Zeit und Kosten in ein Erbscheinverfahren investiert.
Wo entstehen im Erbrecht die meisten Streitigkeiten?
Kerstin Bontschev:
Die meisten Konflikte entstehen in der Erbengemeinschaft. Sobald mehrere Personen gemeinsam erben, müssen sie Entscheidungen zusammen treffen. Das klingt in der Theorie machbar, ist in der Praxis aber oft schwierig.
Typische Streitpunkte sind:
- Wer verwaltet den Nachlass?
- Wer hat Zugriff auf Konten oder Unterlagen?
- Wie wird eine Immobilie bewertet?
- Soll verkauft oder behalten werden?
- Welche Auskunftsansprüche bestehen?
- Wie hoch ist ein Pflichtteilsanspruch?
Gerade wenn emotionale Belastung, alte Familienkonflikte und wirtschaftliche Interessen zusammenkommen, eskaliert die Situation schnell. Deshalb ist frühe Struktur enorm wichtig.
Pflichtteil – ein Begriff, den viele kennen, aber kaum jemand wirklich versteht. Was sollte man dazu wissen?
Kerstin Bontschev:
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger, selbst wenn sie durch Testament enterbt wurden. Dazu gehören in der Regel insbesondere Kinder und – je nach Konstellation – Ehegatten.
Wichtig ist:
Der Pflichtteil bedeutet nicht, dass man automatisch Miterbe wird. Es handelt sich meist um einen Geldanspruch gegen die Erben.
In der Praxis wird oft unterschätzt:
- wie hoch der Pflichtteil tatsächlich sein kann,
- dass auch frühere Schenkungen eine Rolle spielen können,
- und dass Pflichtteilsansprüche schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Erben führen können.
Deshalb sollte man Pflichtteilsfragen sowohl bei der Nachlassplanung als auch im Erbfall immer früh mitdenken.
Wie wichtig ist ein gutes Testament wirklich?
Kerstin Bontschev:
Ein gutes Testament ist extrem wichtig – aber nur, wenn es klar, wirksam und zur tatsächlichen Lebenssituation passend formuliert ist.
Viele handschriftliche Testamente scheitern in der Praxis nicht daran, dass sie gar nicht existieren, sondern daran, dass sie:
- unklar formuliert sind,
- juristisch missverständlich sind,
- wichtige Vermögenswerte nicht erfassen,
- oder Konflikte geradezu provozieren.
Ein Testament sollte nicht nur sagen, wer etwas bekommt, sondern auch bedenken:
- Wie ist die Familienstruktur?
- Gibt es Immobilien?
- Gibt es Patchwork-Konstellationen?
- Gibt es Pflichtteilsrisiken?
- Soll Vermögen zu Lebzeiten teilweise übertragen werden?
- Welche steuerlichen Folgen hat die Gestaltung?
Ein Testament ist keine Formsache – es ist ein strategisches Instrument.
Wann reicht ein Testament – und wann ist ein Erbvertrag die bessere Lösung?
Kerstin Bontschev:
Ein Testament reicht in vielen Fällen aus, vor allem wenn jemand allein entscheiden möchte und keine bindenden Absprachen nötig sind.
Ein Erbvertrag kann sinnvoller sein, wenn mehrere Beteiligte eine verbindliche Regelung treffen wollen – etwa in Unternehmerfamilien, bei komplexen Vermögensstrukturen oder wenn bestimmte Zusagen rechtssicher festgelegt werden sollen.
Der große Unterschied:
Ein Testament kann grundsätzlich einseitig geändert werden. Ein Erbvertrag ist deutlich bindender.
Welche Lösung besser passt, hängt immer von den Zielen, dem Vermögen und der familiären Konstellation ab.
Sie beraten auch zu Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge. Warum wird das immer wichtiger?
Kerstin Bontschev:
Weil viele gute Lösungen nicht erst im Todesfall, sondern schon zu Lebzeiten entstehen.
Durch Schenkungen oder eine vorweggenommene Erbfolge kann man:
- Freibeträge steuerlich sinnvoll nutzen,
- Vermögen schrittweise übertragen,
- Immobilien geordnet innerhalb der Familie weitergeben,
- Konflikte später reduzieren,
- und gleichzeitig durch Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückforderungsrechte die eigene Absicherung behalten.
Wichtig ist aber:
Schenkungen dürfen nie isoliert betrachtet werden. Sie haben Auswirkungen auf Pflichtteilsrechte, Steuerfragen und die spätere Vermögensstruktur.
Gerade bei Immobilien ist die Unsicherheit oft besonders groß. Warum?
Kerstin Bontschev:
Weil Immobilien emotional und wirtschaftlich oft den größten Wert im Nachlass darstellen. Und genau deshalb sind sie besonders konfliktanfällig.
Typische Fragen sind:
- Wer bekommt die Immobilie?
- Wird sie verkauft oder behalten?
- Wie wird sie bewertet?
- Können Miterben ausgezahlt werden?
- Welche Rechte bestehen bei Nießbrauch oder Wohnrecht?
- Welche steuerlichen Folgen hat eine Übertragung?
Bei Immobilien sollte man besonders sorgfältig planen – sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall.
Sie sprechen auch von Vermögenssicherung und Familienpoolgesellschaften. Für wen ist das interessant?
Kerstin Bontschev:
Das ist vor allem für Mandanten mit größerem oder strukturell komplexem Vermögen interessant – etwa mehreren Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder dem Wunsch, Familienvermögen langfristig zusammenzuhalten.
Eine Familienpoolgesellschaft kann helfen,
- Vermögen gebündelt zu strukturieren,
- klare Zuständigkeiten zu schaffen,
- Übertragungen steuerlich sinnvoll zu gestalten,
- und Vermögen über Generationen hinweg besser zu schützen.
Das ist keine Standardlösung für jeden – aber in passenden Fällen ein sehr sinnvolles Instrument.
Was ist Ihr wichtigster Rat für Menschen, die sich gerade mit Erbrecht beschäftigen?
Kerstin Bontschev:
Drei Dinge:
Erstens: Nicht warten, bis es brennt.
Gute erbrechtliche Gestaltung funktioniert am besten, wenn man rechtzeitig plant.
Zweitens: Nichts überstürzen.
Gerade nach einem Todesfall oder in Konfliktsituationen sollten keine vorschnellen Entscheidungen getroffen werden.
Drittens: Nicht nur juristisch denken, sondern ganzheitlich.
Erbrecht betrifft immer auch Familie, Vermögen, Steuern, Immobilien und oft emotionale Belastungen. Gute Lösungen müssen all das zusammenbringen.
Zum Abschluss: Was dürfen Mandanten von Ihrer Beratung erwarten?
Kerstin Bontschev:
Mir ist wichtig, dass Mandanten vor allem eines bekommen: klare Orientierung.
Das bedeutet:
- verständliche Einschätzungen,
- strukturierte nächste Schritte,
- rechtssichere Gestaltung,
- realistische Bewertung von Risiken,
- und Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen, sondern in der Praxis tragen.
Im Erbrecht geht es selten nur um Paragrafen. Es geht fast immer um Menschen, Familie und oft um Werte, die über Generationen aufgebaut wurden. Genau deshalb braucht es eine Beratung, die fachlich stark ist – aber auch vorausschauend und menschlich.
Fazit
Ob Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft oder Vermögensübertragung:
Erbrecht ist kein Thema für später – sondern eines, das rechtzeitig Klarheit braucht.
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zeigt, dass gute Nachlassplanung weit mehr ist als ein Formular oder ein Standardtestament. Wer Vermögen schützen, Familie entlasten und Streit vermeiden will, sollte früh handeln – und auf rechtssichere, verständliche Beratung setzen.
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