Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zu den Angeboten der Nordstern Kapitalmanagement GmbH Ltd. und den Reaktionsmöglichkeiten von Anlegern
Frage: Frau Bontschev, die BaFin warnt vor Angeboten der Nordstern Kapitalmanagement GmbH Ltd. über die Website nordfunding.com und in WhatsApp-Gruppen. Was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger?
Kerstin Bontschev:
Die Warnung der BaFin ist ein ernstes Signal. Wenn die Aufsicht mitteilt, dass ein Anbieter ohne Erlaubnis Finanz- oder Kryptodienstleistungen vertreibt, dann heißt das: Hier bewegen wir uns höchstwahrscheinlich im Bereich illegaler Geschäftsmodelle. Anleger sollten sofort jede weitere Zahlung einstellen und keine persönlichen Daten mehr preisgeben.
Frage: Viele Betroffene berichten, dass sie zunächst kleine Testauszahlungen erhalten haben, später aber kein Geld mehr abheben konnten. Ist das ein typisches Muster?
Bontschev:
Ja, absolut. Dieses Vorgehen ist aus einer Vielzahl von Fällen bekannt. Es handelt sich um psychologische Tricks: Erst gibt es kleine Erfolgserlebnisse, um Vertrauen zu schaffen. Danach werden Anleger Schritt für Schritt zu höheren Einzahlungen gedrängt. Später werden dann Auszahlungen blockiert oder an absurde Bedingungen geknüpft. Spätestens hier sollte jedem klarwerden: Das sind keine seriösen Anbieter.
Frage: Was raten Sie konkret betroffenen Anlegern, die bereits Geld überwiesen haben?
Bontschev:
Erstens: Sofort die Zahlungen stoppen und keine weiteren Gelder transferieren.
Zweitens: Alle Unterlagen sichern – also Kontoauszüge, E-Mails, WhatsApp-Chats und Screenshots der Webseiten. Diese Dokumentation ist extrem wichtig für spätere rechtliche Schritte.
Drittens: Eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Nur so können Ermittlungen aufgenommen werden.
Und viertens: Sich anwaltlich beraten lassen, ob zivilrechtliche Schritte – etwa gegen beteiligte Banken oder Zahlungsdienstleister – möglich sind.
Frage: Welche Chancen bestehen, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen?
Bontschev:
Man muss hier ehrlich sein: Die Chancen sind oft gering, weil die Täter im Ausland sitzen und das Geld über Kryptowährungen oder verschachtelte Konten verschoben wird. Dennoch gibt es Ansatzpunkte. So können Zahlungsdienstleister oder Banken, die unzulässige Transaktionen ermöglicht haben, unter Umständen haftbar gemacht werden. Zudem gibt es internationale Ermittlungen, bei denen Gelder eingefroren werden können. Wichtig ist, dass Betroffene schnell reagieren und ihre Ansprüche geltend machen.
Frage: Die Masche läuft oft über WhatsApp-Gruppen mit vermeintlichen „Börsenexperten“. Wie können sich Anleger in Zukunft besser schützen?
Bontschev:
Seriöse Finanzdienstleister werben nicht über WhatsApp-Gruppen oder mit reißerischen Gewinnversprechen. Anleger sollten immer prüfen, ob ein Anbieter von der BaFin oder einer europäischen Aufsichtsbehörde lizenziert ist. Diese Informationen sind öffentlich zugänglich. Und: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein – dann ist es das in aller Regel auch.
Frage: Ihr wichtigster Rat an Betroffene in einem Satz?
Bontschev:
Nicht in Schockstarre verfallen – sofort handeln, Beweise sichern und rechtliche Schritte prüfen. Jede Stunde zählt.
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