Frage: Frau Bontschev, das Amtsgericht Hameln hat das Insolvenzverfahren über die DEGAG Kapital GmbH eröffnet. Was bedeutet das für das Unternehmen?
Bontschev: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22. August 2025 heißt, dass die DEGAG Kapital GmbH offiziell als zahlungsunfähig gilt. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter, Herr Dr. Rainer Eckert, die Kontrolle über das gesamte Vermögen. Die Geschäftsführung darf keine eigenständigen Verfügungen mehr treffen, sondern benötigt seine Zustimmung.
Frage: Welche Schritte müssen Gläubiger jetzt unternehmen?
Bontschev: Gläubiger sind verpflichtet, ihre Forderungen bis spätestens 7. Oktober 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden und entsprechende Nachweise wie Rechnungen oder Verträge einzureichen. Wer Sicherungsrechte beansprucht – zum Beispiel ein Pfandrecht – muss diese ebenfalls offenlegen. Und ganz wichtig: Zahlungen an die Gesellschaft selbst sind ab sofort unzulässig, sie dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen.
Frage: Am 4. November ist eine Gläubigerversammlung angesetzt. Welche Rolle spielt dieser Termin?
Bontschev: Diese Versammlung ist ein zentraler Schritt im Verfahren. Dort berichtet der Insolvenzverwalter über den Stand der Dinge, und die Gläubiger entscheiden über wichtige Weichenstellungen: Soll Dr. Eckert im Amt bestätigt werden? Wird ein Gläubigerausschuss eingerichtet? Und wie geht es grundsätzlich mit dem Unternehmen weiter – Stilllegung, Sanierungsversuch oder Insolvenzplan? Auch über besonders wichtige Rechtsgeschäfte wie etwa die Veräußerung von Vermögenswerten muss gesprochen werden.
Frage: Das Gericht hat zusätzlich einen Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Warum?
Bontschev: Das ist ein Signal, dass die Verflechtungen innerhalb der DEGAG-Gruppe sehr ernst genommen werden. Rechtsanwalt Manuel Sack prüft zwei Dinge: Einerseits setzt er die Ansprüche der DEGAG Kapital GmbH in den Insolvenzverfahren anderer DEGAG-Gesellschaften durch, andererseits entscheidet er darüber, ob Forderungen dieser Gesellschaften in „seinem“ Verfahren überhaupt anerkannt werden. Damit soll verhindert werden, dass sich die einzelnen DEGAG-Gesellschaften gegenseitig bevorzugen und externe Gläubiger benachteiligt werden.
Frage: Welche Aussichten haben Anleger und Geschäftspartner?
Bontschev: Zunächst einmal hängt alles davon ab, welches Vermögen zur Verwertung zur Verfügung steht. Das Verfahren ist komplex, weil mehrere Gesellschaften der Gruppe betroffen sind. Positiv ist, dass durch den Sonderinsolvenzverwalter eine neutrale Prüfung der konzerninternen Forderungen erfolgt. Für Anleger bedeutet das eine gewisse Transparenz. Aber: Es wird ein langwieriger Prozess, und ob am Ende eine nennenswerte Quote für die Gläubiger herauskommt, ist derzeit nicht absehbar.
Frage: Welchen Rat geben Sie betroffenen Gläubigern?
Bontschev: Sie sollten ihre Forderungen unbedingt fristgerecht anmelden und alle Unterlagen vollständig beifügen. Ebenso empfehle ich, die Gläubigerversammlung im November ernst zu nehmen, weil dort über den Fortgang entschieden wird. Da es hier um komplexe Konzernstrukturen geht, ist eine rechtliche Begleitung ratsam – nur so lässt sich sicherstellen, dass Forderungen nicht übersehen oder falsch bewertet werden.
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