Die BaFin schlägt erneut Alarm: Betrüger verschicken derzeit E-Mails mit vermeintlichen Festgeldangeboten unter der Adresse (at)check24-anlagen(.)com – angeblich im Namen der Check24 Vergleichsportal Geldanlage GmbH. Doch dahinter steckt kein offizielles Finanzprodukt, sondern Identitätsmissbrauch. Wir sprechen mit dem Bautzener Rechtsanwalt Jens Reime, der auf Anlegerschutz spezialisiert ist.
Redaktion:
Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor gefälschten Festgeldangeboten im Namen von Check24. Was genau ist hier passiert?
Jens Reime:
Es handelt sich um einen klassischen Fall von Identitätsmissbrauch. Unbekannte Betreiber geben sich per E-Mail als Check24 Geldanlage aus und bieten vermeintlich attraktive Festgeldprodukte an. Die Domain „check24-anlagen.com“ klingt vertrauenswürdig, hat aber nichts mit dem echten Unternehmen zu tun. Die Check24 Vergleichsportal Geldanlage GmbH hat bereits erklärt, dass sie in keinerlei Verbindung mit diesen E-Mails oder Angeboten steht.
Redaktion:
Woran erkennen Verbraucherinnen und Verbraucher, dass es sich um ein betrügerisches Angebot handelt?
Jens Reime:
Ein Warnsignal ist Druck durch Zeit oder besonders hohe Zinsen, die deutlich über dem Marktniveau liegen. Auch wenn das Angebot über eine E-Mail ohne persönliche Ansprache kommt und direkt zur Überweisung auffordert, sollte man skeptisch sein. Die Domain „check24-anlagen.com“ wirkt zwar seriös, gehört aber nicht zu Check24. Verbraucher sollten immer die echte Webadresse prüfen und im Zweifel direkt beim Anbieter nachfragen.
Redaktion:
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene, die auf ein solches Angebot hereingefallen sind?
Jens Reime:
Zunächst sollte sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Auch der Kontakt zur BaFin ist wichtig, um weitere Ermittlungen zu ermöglichen. Je nach Zahlungsweg können Banken unter Umständen Zahlungen stoppen oder rückgängig machen – Zeit ist hier entscheidend. Zivilrechtlich ist es oft schwierig, das Geld zurückzubekommen, weil die Täter meist im Ausland agieren oder anonym bleiben. Trotzdem kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein, vor allem wenn Vermittler beteiligt waren.
Redaktion:
Was sagt die BaFin in solchen Fällen, und welche Rolle spielt sie dabei?
Jens Reime:
Die BaFin informiert und warnt, sobald sie von solchen Betrugsmaschen erfährt. In diesem Fall beruft sie sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Sie stellt klar, dass die Betreiber keine Erlaubnis haben, Finanzdienstleistungen anzubieten. Leider kann die BaFin selbst keine Schadensersatzansprüche durchsetzen – sie ist eine Aufsichtsbehörde, keine Strafverfolgungsbehörde. Die Information dient also dem Verbraucherschutz, nicht der Rechtsdurchsetzung.
Redaktion:
Was raten Sie Verbrauchern konkret, um sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen?
Jens Reime:
Seien Sie grundsätzlich vorsichtig bei Finanzangeboten per E-Mail, besonders wenn es um Überweisungen geht. Prüfen Sie die Absenderadresse genau, recherchieren Sie das Unternehmen im Unternehmensregister der BaFin und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Im Zweifel: Holen Sie sich juristischen oder fachlichen Rat, bevor Sie investieren.
Redaktion:
Herr Reime, vielen Dank für das Gespräch und Ihre Einschätzungen.
Jens Reime:
Gerne. Aufklärung ist der wichtigste Schutz gegen Finanzbetrug.
Hinweis der Redaktion:
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der Website der BaFin finden Sie stets aktuelle Warnungen zu unseriösen Angeboten und Tipps zum Selbstschutz.
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