Die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG hat gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz angekündigt, die Genussrechte „STADTWERK AM VERNETZEN Basis“ und „AM VERNETZEN Premium“ öffentlich anzubieten. Ein Verkaufsprospekt wurde veröffentlicht. Was bedeutet das für Anleger? Darüber sprechen wir mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann.
Herr Linnemann, was heißt diese Bekanntmachung konkret?
Die Bekanntmachung bedeutet, dass die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG Genussrechte öffentlich anbieten will. Nach dem Vermögensanlagengesetz ist dafür grundsätzlich ein Verkaufsprospekt erforderlich, der alle wesentlichen Informationen über Chancen und Risiken der Anlage enthalten muss. Dieser Prospekt wurde nun veröffentlicht und kann eingesehen werden.
Was genau sind Genussrechte?
Genussrechte sind eine Form der Vermögensanlage. Anleger stellen dem Unternehmen Kapital zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine gewinnabhängige Vergütung oder eine feste Verzinsung – je nach Ausgestaltung. Sie sind jedoch keine Gesellschafter mit Stimmrechten und in der Regel auch keine klassischen Gläubiger wie bei einer Anleihe.
Welche Risiken bestehen für Anleger?
Das zentrale Risiko ist das Totalverlustrisiko. Genussrechte sind häufig nachrangig ausgestaltet. Das bedeutet: Gerät das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder in die Insolvenz, werden zuerst andere Gläubiger bedient. Genussrechtsinhaber stehen in der Rangfolge meist ganz hinten. Im schlimmsten Fall kann das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen.
Worauf sollten Interessenten besonders achten?
Unbedingt auf die Details im Verkaufsprospekt. Dort finden sich Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, zur Laufzeit, zur Kündbarkeit, zu Nachrangabreden und zu möglichen Verlustbeteiligungen. Gerade bei kommunalnahen Unternehmen wie Stadtwerken neigen Anleger dazu, das Risiko zu unterschätzen. Auch hier gilt jedoch: Es handelt sich nicht um eine Einlagensicherung wie bei einem Bankkonto.
Ist die Veröffentlichung des Prospekts ein Qualitätssiegel?
Nein. Die Billigung eines Prospekts durch die BaFin bedeutet lediglich, dass dieser formal vollständig ist. Es ist keine wirtschaftliche Prüfung oder Empfehlung. Die Entscheidung bleibt allein beim Anleger.
Ihr Fazit?
Genussrechte können eine interessante Beimischung sein – aber nur für Anleger, die das Risiko verstehen und finanziell tragen können. Wer investiert, muss sich bewusst sein: Im Extremfall droht der vollständige Verlust des eingesetzten Kapitals.
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