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Interview: „Für viele Anleger ist das faktisch eine massive Vertragsänderung“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat beschlossen, die Laufzeit ihrer Unternehmensanleihe bis 2040 zu verlängern und die laufende Verzinsung zu beenden. Wir sprechen darüber mit Rechtsanwalt Maurice Högel.

Herr Högel, was genau hat die Gläubigerversammlung der Anleihe beschlossen?

Die Anleger der Unternehmensanleihe 2016/2026 haben mit großer Mehrheit einer weitreichenden Änderung der Anleihebedingungen zugestimmt. Die Laufzeit der Anleihe wird von ursprünglich 2026 auf den 17. Dezember 2040 verlängert. Gleichzeitig endet die laufende Verzinsung von 4 Prozent jährlich bereits rückwirkend zum 29. Juni 2025.

Zudem wurde ein Tilgungsplan beschlossen, nach dem die Rückzahlung des Kapitals in Teilbeträgen zwischen 2028 und 2037 erfolgen soll. Der letzte Restbetrag wird erst ganz am Ende der Laufzeit fällig.

Das klingt nach einer deutlichen Verschlechterung der ursprünglichen Konditionen. Wie sehen Sie das juristisch?

Aus Sicht vieler Anleger ist das tatsächlich eine sehr einschneidende Änderung. Ursprünglich war die Anleihe so konzipiert, dass sie bis 2026 läuft und jährlich verzinst wird. Jetzt wird die Laufzeit um 14 Jahre verlängert und die laufende Verzinsung wird vorzeitig beendet.

Juristisch ist so etwas aber möglich, wenn eine qualifizierte Mehrheit der Anleihegläubiger zustimmt. Nach dem Schuldverschreibungsgesetz reicht dafür eine Mehrheit von 75 Prozent der teilnehmenden Stimmen. In diesem Fall lag die Zustimmung sogar bei über 99 Prozent der abgegebenen Stimmen.

Es gibt künftig aber eine sogenannte „bedingte endfällige Verzinsung“. Was bedeutet das konkret?

Das ist ein wichtiger Punkt. Die Zinsen für den Zeitraum 2025 bis 2037 sollen theoretisch weiterhin mit 4 Prozent pro Jahr berechnet werden – allerdings werden sie nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst später fällig.

Und selbst dann nur unter einer Bedingung: nämlich wenn die Gesellschaft über ausreichend liquide Mittel verfügt. Wenn diese Mittel nicht vorhanden sind, kann die Zahlung ganz oder teilweise ausfallen oder verschoben werden.

Das heißt: Anleger haben keinen sicheren Anspruch auf diese Zinsen?

Genau. Die Verzinsung ist ausdrücklich von der Liquidität der Gesellschaft abhängig. Wenn am Stichtag nicht genug Geld vorhanden ist, können die Zinsen nur anteilig oder gar nicht gezahlt werden.

Das ist ein erheblicher Unterschied zu einer klassischen Anleihe, bei der Zinszahlungen normalerweise fest zugesichert sind.

Die Beschlüsse gelten nur unter einer Bedingung. Welche ist das?

Die Änderungen treten erst dann in Kraft, wenn auch die Gläubiger einer zweiten Anleihe der Gesellschaft – der Anleihe 2017/2027 – denselben Änderungen zustimmen.

Diese zweite Anleihe soll ebenfalls bis 2040 verlängert werden und unter denselben Rückzahlungs- und Zinsregeln laufen. Beide Anleihen werden dann praktisch gleich behandelt.

Welche Risiken ergeben sich für Anleger durch diese Struktur?

Das größte Risiko liegt darin, dass die Rückzahlung und die Zinsen stark von der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft abhängig sind.

Wenn die verfügbaren liquiden Mittel zu bestimmten Stichtagen nicht ausreichen, können Zinszahlungen ausfallen und teilweise sogar Ansprüche endgültig entfallen. Das steht so ausdrücklich in den neuen Bedingungen.

Was raten Sie Anlegern, die diese Anleihe halten?

Anleger sollten sich die neuen Bedingungen sehr genau anschauen und verstehen, dass sich das Risikoprofil der Anlage deutlich verändert hat.

Es kann sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen, insbesondere wenn Fragen zur Beschlussfassung, zur Vertretung in der Gläubigerversammlung oder zu möglichen Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Herr Högel, vielen Dank für das Gespräch.

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