Intershop: Vereinbarung von Bezugsrechten; Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen, Bedingtes Kapital

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

Jena

– ISIN DE000A254211 –

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
(Vereinbarung von Bezugsrechten; Ermächtigung zur Ausgabe von
Options- und Wandelschuldverschreibungen, Bedingtes Kapital)

Die ordentliche Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat am 9. Mai 2023 zu Tagesordnungspunkt 9 folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- und Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals II und Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat am 9. Mai 2023 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Mai 2028 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 40.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte oder den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 6.242.000 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Der vollständige Wortlaut dieser Ermächtigung ist dem am 29. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft zu entnehmen.

Korrespondierend zu der unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen wurde ebenfalls beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 6.242.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.242.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital II“). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten) oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 9. Mai 2023 bis zum 8. Mai 2028 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen gegen Bareinlage ausgegeben werden.

Der vollständige Wortlaut dieser Ermächtigung ist dem am 29. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft zu entnehmen.

 

Jena, im Mai 2023

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

 

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