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Nach der Studie zu den Praxiserfahrungen kam es bei 13,5 Prozent der über Crowdinvesting-Portale eingeworbenen Finanzierungen zu Ausfällen, also zu einem Fehlschlag der geplanten Unternehmung. Geht man davon aus, dass die Verwertungsrate aufgrund kaum vorhandener Substanzwerte sowie des in vielen Finanzierungsverträgen spezifizierten Rangrücktritts gegen Null tendiert, sind den Anlegerinnen und Anlegern dadurch bislang Verluste in Höhe von rund 6,6 Mio. Euro entstanden.

Die Überlebenswahrscheinlichkeit schwarmfinanzierter Unternehmen lag drei Jahre nach der Unternehmensgründung bei 85 Prozent, wohingegen im Vergleich dazu die Überlebenswahrscheinlichkeit eines deutschen Startup-Unternehmens allgemein nach drei Jahren bei durchschnittlich 70 Prozent lag. Insgesamt ist damit die Überlebensfähigkeit von Startups, die über Crowdfunding finanziert wurden, höher als bei den übrigen Startup. Das ist eine Erkenntnis, die die Bundesregierung auf eine Anfrage von Abgeordneten veröffentlichte.
Das wird sich sicherlich durch Immobiliencrowdfunding dann erhöhen, denn hier sind die eingesammelten Beträge dann wesentlich höher.

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