Insolvenz: WortLautRuhr gGmbH

Published On: Donnerstag, 21.03.2024By Tags:

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 241/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18400 eingetragenen WortLautRuhr gGmbH, Overwegstr. 32, 44625 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Rabsahl, Weitmarer Str. 23, 44795 Bochum

Geschäftszweig: Die Förderung von Kunst und Kultur durch die Organisation und Auf- und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen; sie ist selbstlos tätig

ist am 21.03.2024, um 10:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 241/24
Amtsgericht Bochum, 21.03.2024

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