Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 19.03.2026 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TwoThings Capital Solutions Group GmbH i.L. (Berlin) vorläufige Maßnahmen angeordnet.
Zur Sicherung des Vermögens wurde:
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ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt:
Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller, Berlin -
Zwangsvollstreckungen gestoppt
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Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erlaubt
Zudem wurde der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten und Forderungen zu verfügen. Diese Befugnisse liegen nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
Gläubiger dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.
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