Aktenzeichen: 15 IN 46/25
Gericht: Amtsgericht Tübingen
Datum des Beschlusses: 12.02.2025
Beteiligte:
- Schuldnerin: AURUM International OHG, Reutlingen
- Persönlich haftende Gesellschafter: Andreas Brinster, Matthias Paul
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner, Heilbronn
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Dr. Dirk Poff, Tübingen
Inhalt des Beschlusses:
- Zwangsvollstreckung gestoppt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin (außer für unbewegliche Gegenstände) werden untersagt.
- Verfügungsbeschränkungen: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Bankkonten gesperrt: Bankguthaben und Forderungen dürfen nur noch vom Insolvenzverwalter eingezogen werden.
- Drittschuldner-Anordnung: Kunden und Schuldner der AURUM International OHG dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
- Prüfauftrag: Der Insolvenzverwalter prüft die finanzielle Lage und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Rechtsmittel:
- Eine sofortige Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Tübingen eingereicht werden.
- Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Quelle: Amtsgericht Tübingen, Beschluss vom 12.02.2025
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