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Insolvenzverfahren AURUM International OHG

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 15 IN 46/25
Gericht: Amtsgericht Tübingen
Datum des Beschlusses: 12.02.2025

Beteiligte:

  • Schuldnerin: AURUM International OHG, Reutlingen
  • Persönlich haftende Gesellschafter: Andreas Brinster, Matthias Paul
  • Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner, Heilbronn
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Dr. Dirk Poff, Tübingen

Inhalt des Beschlusses:

  • Zwangsvollstreckung gestoppt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin (außer für unbewegliche Gegenstände) werden untersagt.
  • Verfügungsbeschränkungen: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Bankkonten gesperrt: Bankguthaben und Forderungen dürfen nur noch vom Insolvenzverwalter eingezogen werden.
  • Drittschuldner-Anordnung: Kunden und Schuldner der AURUM International OHG dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
  • Prüfauftrag: Der Insolvenzverwalter prüft die finanzielle Lage und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsmittel:

  • Eine sofortige Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Tübingen eingereicht werden.
  • Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.

Quelle: Amtsgericht Tübingen, Beschluss vom 12.02.2025

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