Insolvenz: Seeuferresidenz Möhnesee-Wamel Verwaltungsgesellschaft mbH

Published On: Freitag, 12.05.2023By

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 79/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5776 eingetragenen Seeuferresidenz Möhnesee-Wamel Verwaltungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 8, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Dietel, Kettenhofweg 101, 60325 Frankfurt und Herrn Wolf Waschkuhn, Kettenhofweg 101, 60325 Frankfurt

ist am 12.05.2023, um 11:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

21 IN 79/23
Amtsgericht Arnsberg, 12.05.2023

Leave A Comment