Insolvenz: GAPLESION MED. VERSORGUNGSZENTREN HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH

Published On: Mittwoch, 29.11.2023By Tags:

10 IN 29/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AGAPLESION MED. VERSORGUNGSZENTREN HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 200911), vertr. d.: Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 21.08.2023 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 29.11.2023 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden oder dem Landgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31114 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Holzminden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Holzminden an.

Amtsgericht Holzminden, 29.11.2023

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