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Insolvenz: Cobar Europe B.V.

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 352/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der Cobar Europe B.V. (Kamers v. Koophandel, Eindhoven unter der KvK-Nummer 20045801) Aluminiumstraat 2, 4823 AL Breda, Niederlande, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Josef Maria Jost, Zum Ossenkamp 40 , 58802 Balve

ist am 24.11.2025, um 09:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

52 IN 352/25
Amtsgericht Arnsberg, 24.11.2025

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