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Insolvenzantragsverfahren: Die Energieoptimierer GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Insolvenzantragsverfahren: Die Energieoptimierer GmbH
Aktenzeichen: IN 631/24

Im Verfahren über den Antrag der Die Energieoptimierer GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Landerer (Amtsgericht Kempten (Allgäu), HRB 4231), auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen, erging folgender Beschluss:

Beschluss

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO wird am 02.01.2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, bestellt.
Kontakt:

  • Telefon: +49 (89) 120260
  • Fax: +49 (89) 12026127
  • E-Mail: info@gl-law.de

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Einreichungsfrist:
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4–6, 87435 Kempten (Allgäu),
einzureichen.

Die Frist beginnt:

  • Mit der Verkündung der Entscheidung,
  • Bei fehlender Verkündung: mit der Zustellung,
  • Oder: mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO (z. B. auf www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Bei paralleler Zustellung und öffentlicher Bekanntmachung ist das früher eintretende Ereignis maßgeblich. Die öffentliche Bekanntmachung gilt zwei Tage nach der Veröffentlichung als bewirkt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Form der Beschwerde:

  • Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erklärt werden.
  • Eine Einreichung ist auch bei der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts möglich, sofern die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Kempten eingeht.
  • Rechtsanwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.

Die Beschwerde muss:

  • Die angefochtene Entscheidung bezeichnen,
  • Eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird,
  • Vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Elektronische Dokumente müssen:

  1. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, oder
  2. Auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden, z. B. über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation entnehmen Sie bitte § 130a ZPO und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Amtsgericht Kempten (Allgäu) – Insolvenzgericht
02.01.2025

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