Das Amtsgericht München hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PRIMUS Concept Capital Markets I GmbH (HRB 277310) mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen mit Sitz in Tutzing, vertreten durch Geschäftsführer Werner Schilcher, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, konnte jedoch nicht genügend verwertbare Vermögenswerte nachweisen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Keine Insolvenz mangels Masse
Die Entscheidung bedeutet, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, da die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen. Gläubiger, die Forderungen gegenüber der PRIMUS Concept Capital Markets I GmbH haben, werden somit keine Möglichkeit haben, ihre Ansprüche im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend zu machen.
Rechtsmittel möglich
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden.
Hintergrund
Die PRIMUS Concept Capital Markets I GmbH ist ein Unternehmen im Finanzsektor, dessen wirtschaftliche Schwierigkeiten nun zum Insolvenzantrag führten. Die Abweisung des Verfahrens wirft Fragen zur weiteren Existenz der Gesellschaft und den möglichen Folgen für Investoren und Geschäftspartner auf.
Entscheidend ist, dass die Gläubiger Ihre Forderungen rechtzeitig zur Insolvenztabelle anmelden.