Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 317/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 8452 eingetragenen Andreas Gierlich GmbH & Co. KG Gebäudereinigung CoIonia, Zollstockgürtel 65, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 6843 eingetragene Andreas Gierlich GmbH, Zollstockgürtel 65, 50969 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Gierlich, Zollstockgürtel 65, 50969 Köln,
ist am 22.09.2025, um 16:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 317/25
Amtsgericht Köln, 22.09.2025
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