Startseite Allgemeines Insolvent: Villa Rocca GmbH- Betondesign in der Insolvenz
Allgemeines

Insolvent: Villa Rocca GmbH- Betondesign in der Insolvenz

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Geschäfts-Nr.: 9 IN 47/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Villa Rocca GmbH, Bunsenstraße 3-5, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 105098), vertr. d.: 1. Michael Jöst, Kreuzstraße 50, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), 2. David Schmitt, Bahnhofstraße 30a, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführer), 3. Daniel Steinberg, Lampertheimer Straße 14, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), ist am 16.01.2026 um 15:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, c/o Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 16.01.2026

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ist unsere Gasversorgung noch sicher?

Ach, wie beruhigend — unsere Energieversorgung ist ja schließlich in den besten...

Allgemeines

ChatGPT sagt auf die Frage was weist Du über die TGI AG in Vaduz?

Zur TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) gibt es einige Punkte,...

Allgemeines

Miley Cyrus bringt „Hannah Montana“ zurück – inspiriert von Dolly Parton

Das Comeback von „Hannah Montana“ könnte einer anderen berühmten Blondine zu verdanken...

Allgemeines

Hypothekenzinsen steigen auf Drei-Monats-Hoch – Nahostkrieg schürt Inflationssorgen

Der Krieg im Iran wirkt sich zunehmend auf den US-Immobilienmarkt aus: Die...