Impfschaden

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt eine Privatperson in einem Zivilprozess gegen den Hersteller eines Impfstoffes gegen das SARS-CoV-2-Virus. Die Klägerin behauptet, durch die Verabreichung des Vakzins habe sie einen Herzschaden erlitten. Außerdem leide sie seit der Impfung an Leistungseinbußen und Konzentrationsstörungen. Das Aktenzeichen lautet 2-12 O 264/22.

Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf:

Freitag, den 28. April 2023, 10 Uhr, Raum 123, 1. Stock, Gebäude A.

Es sind keine Zeuginnen oder Zeugen geladen worden. Weitere Termine wurden bisher nicht bestimmt. Mit einem Urteil ist an diesem Tag noch nicht zu rechnen.

Ein zunächst auf den 15. März 2023 anberaumter Termin wurde aufgehoben.

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