Durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Ludwigshafen am Rhein wird zum 06.10.2014, 09:36 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 2 GdbR, Otto-Stabel-Straße 4, 67059 Ludwigshafen, vertreten durch die Fitec AG & Co. KG ebenda, und die TreMa Immobilien Management GmbH, ebenda, Verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt Markus Ohlinger, Otto-Stabel-Straße 4, 67059 Ludwigshafen, wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Dr. Göran Berger, Blumenstr. 17, 69115 Heidelberg.
Gem. § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung über die evtl. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die evtl. Einsetzung eines Gläubigerausschusses, über den Fortgang des Verfahrens gem. § 157 InsO und ggf. über die in den §§ 66, 100, 149, 160, 162 InsO bezeichneten Angelegenheiten sowie evtl. Beschlussfassung gem. § 207 InsO und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf Montag, 15.12.2014, 10:00 Uhr, Sitzungssaal III, Amtsgericht, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen/Rhein.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 03.11.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich in zweifacher Ausfertigung anzumelden.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO). Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
2009 hatte die Eurohype von mir Geld haben wollen ( quotale Haftung).
Habe denen einen netten Brief geschrieben dass ich wegen dieses Mistfond eh schon pleite bin und das auch nachgewiesen.
Seitdem habe ich außer einem Brief vom Insolvenzverwalter 2012) des Fonds ( das Einzahlungen nur an Ihn zu leisten sind
nichts mehr gehört (Stand Dez 2016).
Auf der Homepage ist ja auch nach Geschäftsbericht 2012 nichts neues zu verzeichnen.
Habe im Januar ein Schreiben,von der Rechtsanwaltskanzlei Aderhold ein Insolvenzverfahrenerhalten und soll 5300 Eurozahlen,bin seit 2005 ebenfalls ausgetreten aber jetzt heisst es nur von Dahrlehnsvertragund wär weiter Gesellschafter.wem geht es so ähnlich und wer könnte mir weiterhelfen von den Betroffenen.sollte man sich nicht zusammenschliessenund eine gemeinsamme Rechtsklage zu erheben
Hallo und vielen Dank,
Herr Wagner ist zufällig auch mein Anwalt. (schon seit 10 Jahren).
Grüße
Hallo Herr Gernert,
beim Fonds NBL 2 sind meines Wissens mehrere Objekte und unterschiedliche Banken involviert. Da der Insolvenzverwalter hier erst mal für eine Bank die Forderung aufgestellt hat, kann es auch bei einer weiteren Bank zu Forderungen kommen. Hier sollten Sie mit einem Fachanwalt Rücksprache nehmen. Eine Kanzlei die sich sehr gut auskennt und viele Erfolge erzielt hat ist die Kanzlei WBV Wagner Bauer Viertel (in Altenburg, Zwickau, Leipzig). Der zuständige Anwalt ist Herr Wagner (03447-511220). Sagen Sie einen Gruß von Bernhard und dass Sie gerne eine Erstberatung möchten. Wahrscheinlich bekommen Sie am Telefon schon Auskunft.
In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass die Gesellschafter die nicht bezahlt haben am Ende weniger Kosten hatten und finanziell besser gestellt waren als diejenigen die gleich bezahlt haben.
Für individuelle Fragen (ulrose@freenet.de)
Viel Erfolg
Hallo bhard58,
eine Frage habe ich dann doch noch an Sie. Vielleicht können Sie mir dazu nochmal helfen.
Falls ich jetzt die geforderte Summe meiner Gesellschafterhaftung an den Insolvenzverwalter bezahle, ist die Sache für mich dann endgültig erledigt oder kann es sein, dass in nächster Zeit wieder Forderungen nochmals auf mich zukommen ???
Vielen Dank
Hallo bhard58,
Bei mir liegt die Kündigung zwar auch schon 8 Jahre zurück, aber auch ohne Bestätigung. Ich befürchte, mir wird es ebenso gehen wie Ihrem Bruder.
Vielen Dank, dass Sie die o.g. Infos ins Netz gestellt haben. Jetzt habe ich wenigstens eine kleine Entscheidungshilfe.
MfG
Hallo Herr Gernert,
die Kündigung wurde grundsätzlich nicht bestätigt, sondern der „Außerordentlichen Kündigung“ wurde in aller Regel widersprochen. Dies bestätigt jedoch den Eingang der Kündigung und bedeutet, dass sich die Geschäftsführung nicht verpflichtet alle Mitgesellschafter und sonstige Vertragspartner zu informieren. In dem Fall meines Bruders, hat die Bank erklärt, dass sie trotz vieler Rechtskosten in den Jahresabschlüssen keine Kenntnis über die Kündigungen erhalten hätte. Dies wird jetzt wohl beim OLG geklärt. Falls positiv, dann ist er aus der Nachhaftung raus.
Hallo User G,
ich kann Ihnen natürlich kleinen abschließenden Rechtsrat geben. Sie sollten prüfen, ob Ihre Außerordentliche Kündigung bestätigt ist. Danach ist festzustellen, wann die Bank nachweislich von der Kündigung erfahren hat. Sie haben dann eine fünfjährige Nachhaftung. Diese kann wie in dem Fall von meinem Bruder durch den Insolvenzantrag unterbrochen werden.
Leider nützt auch meinem Bruder die anwaltliche Kündigung aus 2004 nicht, da der Geschäftsführer Herr Paupers diese der Bank nicht belegbar nachgewiesen hat und jetzt keine Ladungsfähige Adresse von ihm bekannt ist. So weit ich weiß wird er vom Gericht gesucht. Ob er sich an etwas erinnert ist dann jedoch eine andere Frage.
Aus den Jahresabschlüssen ergibt sich, dass die Fonds hohe Beträge für Gerichte und Rechtsberatung, -Vertretung aufgewandt haben, aber das sind nur Indizien die das Gericht in erster Instanz nicht anerkannt hat.
Im Moment scheint es eine sehr schwierige Sache zu sein.
Gerne helfe ich Ihnen mit weiteren Auskünften.
Hallo,
vielen Dank für diesen Kommentar. Auch ich bin ein Betroffener des NBL2 und habe schon mehrere Tausend Euro für einen Anwalt ausgegeben. (Rechtsschutzversicherung zahlt für Fälle, die so lange zurückliegen nicht).
Anfangs sah er gar nicht schlecht aus und wir haben in erster Instanz gewonnen.
(angeblich steht mir ein Auseinandersetzungsguthaben zu usw…..)
Allerdings gingen die Banken in Berufung, so wurde es für mich immer teurer und es sieht schlecht aus, noch irgendeinen Euro zu bekommen.
Leider kann mir niemand so richtig einen Rat geben, wie man sich jetzt weiterhin verhalten soll.
Ich habe jetzt eine Klage auf anteilige Zahlung wg. Gesellschafterhaftung bekommen, obwohl ich lt. Gerichtsurteil kein Gesellschafter mehr bin.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich lieber gleich bezahlen soll und somit Kosten für Anwalt spare und meine Nerven schone.
Falls Sie einen Rat für mich haben, wäre ich Ihnen dankbar.
Und die Banken gewinnen doch immer!
Da wurde Kunden über schlecht informierte Vermittler der „große“ Steuervorteil und die Sicherheit einer Immobilienanlage versprochen. Den Kunden wird ein Eigenkapitaldarlehn über eine Sparkasse vermittelt, diese überweißt es ohne Vollmacht an den Fonds. Als man in den mündlichen Verhandlungen beim BGH mitbekommt, dass man vollmachtslos gehandelt hat, lässt man sich im Rahmen eines scheinbaren Vorteils von den Kunden nachträglich eine Freistellung für diesen Fehler unterschreiben. Diese Täuschung ist nicht der Überprüfung des BGH´s wert.
Um das Ganze ins Laufen zu bringen wurde auch noch ein Grundschulddarlehen vergeben für völlig überteuerte Immobilien. Trotz Kenntnis der Banken finden sich immer wieder Ausreden wie, die Bank musste den Prospekt nicht lesen oder die Mitschuld tritt erst im Wiederholungsfall ein. Da auch dies alles gegeben ist in NBL 2, wird nun seit August 2013 die Berufung beim OLG nicht terminiert, so dass die Schuld an die tatsächlichen Verursacher abgewälzt werden könnte.
Natürlich bleiben jetzt wieder die Anleger auf der Strecke, weil sie gar nicht in der Lage sind sich rechtlich gegen die Banken die hinter dem Insolvenzverwalter stehen zu wehren.
Bei Schwesterfonds aus dieser Gruppe haben viele Anleger nach einer Niederlage in erster Instanz aufgegeben und zahlen nochmals einige Tausend für nichts.
Bei allen anderen Fonds wurde von dem einzelnen Anleger bisher mehr gefordert als sein Anteil am möglichen Schaden währe, dank der gesetzlich unglücklichen Regelung bei GdbR´s. Das heißt, Überzahlungen von ein – zwei tausend Euros sind anteilig bei fast tausend Mitgesellschaftern zu holen. Hier bedarf es erst mal einer Korrektur im Rechtsprechungssinne, doch bis diese durchgeklagt ist, haben die meisten schon bezahlen müssen und die Banken haben die Kunden mal wieder erfolgreich abgezockt.
Wer nähere Infos braucht, ich beschäftige mich seit 2004 mit diesen Fonds, da mein Bruder einer der betroffenen ist.