Startseite Allgemeines Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP finden sich zahlreiche Maßnahmen im Bereich Verbraucherschutz und Anlegerschutz. Hier ist eine Übersicht der zentralen Punkte:
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Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP finden sich zahlreiche Maßnahmen im Bereich Verbraucherschutz und Anlegerschutz. Hier ist eine Übersicht der zentralen Punkte:

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Verbraucherschutz

  1. Telefonische Vertragsabschlüsse:

    • Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse. Das bedeutet: Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, sollen erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden​.

  2. Digitaler Verbraucherschutz:

    • Ziel ist es, digitale Angebote von Anfang an verbraucherfreundlich zu gestalten („by design“ und „by default“).

    • Die Koalition will sich auf EU-Ebene für Schließung von Schutzlücken im digitalen Verbraucherrecht einsetzen​.

  3. Ticketzweitmarkt:

    • Geplant ist eine stärkere Regulierung des Wiederverkaufs von Tickets, etwa durch:

      • Preisobergrenzen

      • Transparenzpflichten zu Preis und Verkäufer

      • Meldesysteme gegen Falschangaben auf Plattformen​.

  4. Immobilienkauf:

    • Prüfung, wie Verbraucher beim Immobilienkauf besser vor Insolvenzen von Bauträgern geschützt werden können​.

  5. Inkasso:

    • Die Inkasso-Reform von 2021 wird evaluiert; Missbrauch durch Inkassounternehmen soll konsequent bekämpft werden​.

💼 Anlegerschutz und Finanzmarktsicherheit

  1. Provisionen für Finanzberatung:

    • Sowohl honorar- als auch provisionsbasierte Beratung sollen weiterhin bestehen bleiben.

    • Die Regierung will prüfen, ob die Missstandsaufsicht der BaFin ausreichend ist, um Fehlverhalten zu verhindern​.

  2. Basiskonten und Dispozinsen:

    • Prüfung von Kostenobergrenzen für Basiskontenentgelte und Dispozinsen, um Verbraucher vor überhöhten Bankgebühren zu schützen​.

  3. Regulierung von Kryptowerten und Schattenbanken:

    • Geplante Überprüfung von Regulierungslücken bei Kryptowerten, dem Grauen Kapitalmarkt und Schattenbanken​.

  4. Kapitalmarktregulierung:

    • Der Kapitalmarkt soll als industriepolitisches Ziel gestärkt werden.

    • Ziel ist ein europäisch wettbewerbsfähiger und rechtssicherer Rahmen für Investitionen, u. a. in Infrastruktur und erneuerbare Energien.

    • Der Finanzplatz Deutschland soll gefördert, der Zugang zu Wagniskapital für Start-ups verbessert werden​.

  5. Geldwäscheprävention:

    • Bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie mit internationalen Institutionen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität​.

Fazit:

Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes in digitalen und klassischen Bereichen sowie zur Verbesserung der Anlegersicherheit. Besonders positiv fällt auf, dass Transparenz, Fairness bei Finanzdienstleistungen und digitale Rechte klar im Fokus stehen. Die geplanten Änderungen sollen sowohl Verbraucher als auch Anleger vor Missbrauch und finanziellen Risiken besser schützen.

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