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Die deutschen Verbraucher legen großen Wert auf langfristige Planbarkeit und Zinssicherheit bei ihrer Immobilienfinanzierung.

Durch den heute von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag für Hypothekarkredite sieht die deutsche Kreditwirtschaft diese wesentlichen Anforderungen an den Immobilienkredit in Deutschland gefährdet und spricht sich gegen eine Beeinträchtigung der Produktvielfalt für Hypothekarkredite aus. Die in dem Richtlinienentwurf vorgesehene europaweite Regelung zur vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten mag zwar verbraucherfreundlich klingen, untergräbt jedoch in Wahrheit die ausgeprägte Festzinskultur des deutschen Wohnungsbaufinanzierungsmarkts, von der maßgeblich auch die Verbraucher profitieren.

Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammenarbeitenden Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und der Verband der Privaten Bausparkassen weisen darauf hin, dass Verbraucher in Deutschland ihre Immobilien ganz überwiegend mit Festzinskrediten finanzieren. Durch die langfristige Zinsfestschreibung erhält der Darlehensnehmer nicht nur Planungssicherheit. Er ist zudem vor Zinserhöhungen während der Festzinsperiode geschützt und sichert sich niedrige Zinsen.

Sollte mit der geplanten Neuregelung eine vorzeitige Rückzahlung von Festzinskrediten über den heute in Deutschland bestehenden Rahmen hinaus möglich werden, führte dies nicht nur zu einer deutlichen Verteuerung von Hypothekendarlehen. Eine solche Regelung könnte letztlich auch das Aus des deutschen Festzinskredits zum Nachteil von Kreditgebern und Verbrauchern bedeuten. Die zu erwartende Zunahme variabler Hypothekenfinanzierungen erhöhte nicht nur das Risiko des Verbrauchers, bei steigenden Zinsen das Darlehen nicht mehr bedienen zu können. Hinzu käme eine aus volkswirtschaftlicher Sicht unerwünschte Gefährdung der Immobilienmarktstabilität aufgrund stärkerer Preisschwankungen von Wohnimmobilien in Deutschland.

Der ZKA und die privaten Bausparkassen sind der Auffassung, dass die bestehende außerordentliche Kündigungsmöglichkeit des Verbrauchers im deutschen Recht eine für beide Seiten ausgewogene Lösung vorsieht. Daneben steht es Kreditgeber und Kunde bereits heute frei, die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung vertraglich zu vereinbaren. Daher spricht sich die deutsche Kreditwirtschaft mit Nachdruck gegen die Einführung einer europäischen Regelung aus, die die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung von Hypothekarkrediten gesetzlich verankern und etwaige Einschränkungen beziehungsweise ein Verbot der Geltendmachung des tatsächlich entstehenden Vorfälligkeitsschadens zulassen würde.

Quelle:BdB

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