Startseite Allgemeines Hotels by HR Neustadt-Glewe: Abstimmung über Insolvenzplan Ende September
Allgemeines

Hotels by HR Neustadt-Glewe: Abstimmung über Insolvenzplan Ende September

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Im Insolvenzverfahren der Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg einen Termin zur Prüfung nachgemeldeter Forderungen sowie zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan festgelegt.

Der Termin findet am Mittwoch, 30. September 2026, um 13 Uhr im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 in Berlin statt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3607 IN 402/26 geführt.

Die Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH hat ihren Sitz in der Hauptstraße 66 in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 165184 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Dr. Gordon Geiser und Dr. Benedikt de Bruyn.

Gegenstand des Termins ist insbesondere der von der Schuldnerin am 27. August 2026 vorgelegte Insolvenzplan. Neben dessen Erörterung sollen die Stimmrechte der Beteiligten geklärt und anschließend über den Plan abgestimmt werden. Gleichzeitig dient der Termin der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 InsO.

Der Insolvenzplan einschließlich seiner Anlagen liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht für die Beteiligten aus. Eingehende Stellungnahmen können dort ebenfalls eingesehen werden.

Nach Angaben des Gerichts ist zudem möglich, dass im Termin über einen geänderten Insolvenzplan abgestimmt wird. Einen solchen könnte die Schuldnerin nach der Erörterung gemäß § 240 InsO vorlegen.

Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen, absonderungsberechtigte Gläubiger, der Insolvenzverwalter sowie die Schuldnerin geladen. Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 2. September 2026 gilt zugleich als Ladung.

Das Gericht weist außerdem auf die Voraussetzungen einer möglichen späteren Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans hin. Eine sofortige Beschwerde nach § 253 Absatz 2 InsO setzt unter anderem voraus, dass der betreffende Beteiligte dem Plan spätestens im Abstimmungstermin widersprochen und gegen ihn gestimmt hat. Zusätzlich muss glaubhaft gemacht werden, dass durch den Plan eine wesentliche Schlechterstellung gegenüber einer Situation ohne Insolvenzplan eintreten würde.

Teilnehmer, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, sollen einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Wegen der Zugangskontrollen im Gerichtsgebäude empfiehlt das Amtsgericht zudem, mögliche Wartezeiten bei der Anreise einzuplanen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ex-BND-Chef unter Spionageverdacht: Wenn der Geheimnisträger plötzlich selbst zum Geheimdienstfall wird

Ausgerechnet August Hanning: Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes sitzt nach Medienberichten im...

Allgemeines

Frankfurter Börse: DAX legt zu – bei Nebenwerten gibt es deutliche Gewinner und Verlierer

Der deutsche Aktienmarkt hat sich am Dienstag, 6. Oktober 2026, freundlich präsentiert....

Allgemeines

Cyberangriff auf ASOS? Hacker verschicken offenbar Erpresserbotschaft direkt über die Shopping-App

Ein möglicher Cyberangriff auf den Online-Modehändler ASOS sorgt für Aufsehen. Nutzer erhielten...

Allgemeines

Trauer um „Lord of the Dance“-Star Niamh O’Brien – Ehefrau von Michael Flatley stirbt mit nur 52 Jahren

Die Welt des irischen Tanzes trauert um Niamh O’Brien. Die Ehefrau des...