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Hornblower Fischer Anfechtung

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Hornblower Fischer AktiengesellschaftFrankfurt am MainMitteilung nach Paragraph 246 Abs. 4 AktGGemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 19.08.2024 zu TOP 3 – Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers für die auf der Hauptversammlung vom 15./16. Dezember 2023 zu den Tagesordnungspunkten 17a und 18 beschlossenen Sonderprüfung – Anfechtungsklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben haben. Die Klage wird beim Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 81/24 geführt. Frankfurt am Main, im November 2024Hornblower Fischer AG i.L.Der Liquidator

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