Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Published On: Mittwoch, 21.12.2022By Tags:

Vantage Towers AG

Düsseldorf

Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Aktien der Vantage Towers AG: ISIN DE000A3H3LL2
Zum Verkauf eingereichte Vantage Towers AG Aktien: ISIN DE000A3H3LY5

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Vantage Towers AG, Düsseldorf, zu dem am 13. Dezember 2022 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, an die Aktionäre der Vantage Towers AG wird seit dem 21. Dezember 2022 bei der Vantage Towers AG, Investor Relations, Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf, (Telefon: +49 211 61712-0, Telefax: +49 211 61712-901, E-Mail: ir@vantagetowers.com) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Darüber hinaus ist die Stellungnahme im Internet unter https:/​/​www.vantagetowers.com/​de/​investoren/​offentliches-ubernahmengebot-gip-kkr in deutscher Sprache einsehbar und wird auch in unverbindlicher englischer Übersetzung unter https:/​/​www.vantagetowers.com/​en/​investors/​public-takeover-offer-gip-kkr bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https:/​/​www.vantagetowers.com/​de/​investoren/​offentliches-ubernahmengebot-gip-kkr
im Internet am: 21.12.2022.

 

Düsseldorf, den 21. Dezember 2022

Vantage Towers AG

Der Vorstand      Der Aufsichtsrat

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