Freistaat Bayern
Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
über die Erteilung einer 16. Änderungsgenehmigung
auf Erweiterung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen
im Kernkraftwerk Isar 1
Gemäß § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411) geändert worden ist, wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Erteilung einer 16. Änderungsgenehmigung nach § 7 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung zur Erweiterung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) wird im Bayerischen Staatsanzeiger und in der Landshuter Zeitung (Ausgaben jeweils vom 27. Juni 2025) sowie im Landshuter Wochenblatt (Ausgabe vom 28. Juni 2025) öffentlich bekannt gemacht und der Genehmigungsbescheid wird auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/genehmigung/isar_1.htm veröffentlicht.
U8811.05-2024/432-20
Bayerisches Staatsministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Dr. Unger
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