Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Anlass sind Mängel in der Geldwäscheprävention, die sich insbesondere auf unzureichend ausgestaltete Datenverarbeitungssysteme beziehen. Die Bank setzte EDV-Systeme ein, die zur Erkennung potenziell verdächtiger Transaktionen nur eingeschränkt geeignet waren. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Warum die BaFin einschritt
Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) müssen Banken wirksame technische Systeme betreiben, die Geschäftsbeziehungen und Transaktionen kontinuierlich überwachen. Ziel ist es, Hinweise auf
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Geldwäsche,
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Terrorismusfinanzierung und
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sonstige strafbare Handlungen
frühzeitig zu erkennen und zu melden.
Damit diese Systeme funktionieren, fordert der Gesetzgeber:
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eine angemessene Ausgestaltung der EDV-Monitoring-Systeme entsprechend der Größe und Risikolage des Instituts,
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eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Kriterien, nach denen auffällige Aktivitäten erkannt werden,
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sowie regelmäßige externe Qualitätskontrollen durch unabhängige Prüfer.
Verstoß über ein Jahr hinweg
Bei der Helaba zeigte die Aufsicht, dass diese Anforderungen im Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023 nicht erfüllt wurden. Die Überwachungssysteme arbeiteten nicht mit der erforderlichen Präzision und waren damit ein Risiko für die wirksame Bekämpfung von Finanzkriminalität.
Mit dem Bußgeld macht die BaFin deutlich: Schwächen in der Geldwäscheprävention werden nicht toleriert, selbst wenn sie „nur“ technische Systeme betreffen. Die Funktionsfähigkeit solcher Systeme ist essenziell, um das Finanzsystem vor Missbrauch zu schützen.
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