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Heizungsgesetz

analogicus (CC0), Pixabay
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Laut dem Koalitionsvertrag der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD wird das bisherige Heizungsgesetz der Ampel-Koalition abgeschafft. Dieses Gesetz hatte unter der Vorgängerregierung – insbesondere durch das geplante Verbot neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 – für breite Kritik und Verunsicherung gesorgt.

Was ist konkret geplant?

1. Abschaffung des Heizungsgesetzes:
Die neue Koalition spricht sich klar gegen das von der Ampel eingeführte Heizungsgesetz aus. Es soll nicht weitergeführt, sondern durch ein neues, breiter aufgestelltes Konzept ersetzt werden​.

2. Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Stattdessen soll ein neues, umfassendes Gebäudeenergiegesetz kommen. Dieses Gesetz soll:

technologieoffen sein (also keine bestimmte Heiztechnik vorschreiben),

sich an der tatsächlichen CO₂-Einsparung orientieren (nicht an starren Vorgaben),

sozialverträglich gestaltet werden,

einfacher in der Anwendung und Umsetzung sein.

3. Verbindung mit Wärmeplanung:
Das neue GEG soll besser mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden. Ziel ist, dass Hausbesitzer und Kommunen zusammenarbeiten können und passende Lösungen vor Ort umsetzbar werden.

4. Förderung bleibt erhalten:
Staatliche Förderungen für Heizungstausch und Sanierung bleiben bestehen. Zusätzlich sollen steuerliche Erleichterungen kommen, etwa für Sanierungen geerbter Immobilien.

5. EU-Regelungen anpassen:
Die Koalition plant außerdem, sich auf europäischer Ebene für eine pragmatische Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen – inklusive längerer Übergangsfristen und mehr nationalem Spielraum.

Fazit:
Statt Zwang und starrer Vorgaben will die neue Bundesregierung auf Freiwilligkeit, Anreize und Klimawirkung setzen. Das neue GEG soll planbarer, bezahlbarer und praxisnäher sein – und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen.

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