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HCI Shipping Select 26 – Bedeutendes Urteil für Anleger

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Nach übereinstimmenden Medienberichten hat das Landgericht Hamburg am 17. November 2015 zwei Unternehmen der HCI-Gruppe, die HCI Treuhand GmbH & Co. KG und die HCI Treuhand Service GmbH & Co. KG, zu Schadenersatz in Höhe von über 2,5 Mio. Euro verurteilt.

Das überaus interessante an dieser Entscheidung ist, dass das Landgericht Hamburg von einer Fehlerhaftigkeit des verwendeten Verkaufsprospekts ausgegangen und allein wegen der Fehlerhaftigkeit des Prospekts die beklagten Unternehmen der HCI-Gruppe zu Schadenersatz verurteilt hat. Für alle anderen Anleger bedeutet dies nun, dass sie sich unabhängig von der jeweiligen Beratungssituation, auch auf die Fehlerhaftigkeit des Prospekts berufen, und ebenfalls Schadensersatzklagen gegen prospektverantwortliche Gesellschaften einreichen können. Bleibt es bei dieser Rechtsprechung, bestehen für die geschädigten Anleger relativ sichere Möglichkeiten, dann noch obsiegende Schadenersatzurteile zu erstreiten.Hierbei wird dann überhaupt nicht mehr geprüft, ob der Anleger fehlerhaft aufgeklärt und beraten worden ist, da der Schadensersatzanspruch bereits mit der Fehlerhaftigkeit des Prospekts (sog. weiche Prospekthaftung) begründet ist. Auf die Beratungssituation kommt es bei einer Klage wegen Prospekthaftung dann nicht mehr an.

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