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Harvard verklagt Trump-Regierung wegen Ausschluss internationaler Studierender

herbinisaac (CC0), Pixabay
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Die renommierte Harvard University hat Klage gegen die US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump eingereicht, nachdem das Heimatschutzministerium (DHS) der Eliteuniversität die Teilnahme am „Student and Exchange Visitor Program“ untersagt hatte. Die Entscheidung würde bedeuten, dass Harvard keine internationalen Studierenden mehr aufnehmen darf – ein Schritt mit weitreichenden Konsequenzen für die Hochschule und ihre rund 7.000 internationalen Studierenden.

In der am 23. Mai beim Bundesgericht im US-Bundesstaat Massachusetts eingereichten Klageschrift bezeichnete Harvard die Maßnahme als „eklatanten Verstoß“ gegen die Verfassung, insbesondere gegen den ersten Verfassungszusatz (Meinungsfreiheit), die Grundsätze des rechtlichen Gehörs (Due Process Clause) sowie gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz (Administrative Procedure Act). Die Universität beantragte zudem eine einstweilige Verfügung gegen die Entscheidung des DHS.

Harvard-Präsident Alan Garber sprach in einer Mitteilung an die Universitätsgemeinschaft von einer „rechtswidrigen und unbegründeten Maßnahme“, die nicht nur Harvard betreffe, sondern Studierende und Wissenschaftler an Hochschulen im ganzen Land verunsichere. „Diese Entscheidung gefährdet die Zukunft tausender Studierender und Wissenschaftler an Harvard und sendet ein abschreckendes Signal an all jene, die in den USA ihre Bildung und Träume verwirklichen wollen“, schrieb Garber.

Die Eskalation folgt einem Schreiben von US-Heimatschutzministerin Kristi Noem vom 22. Mai, in dem sie Harvard mitteilte, dass dessen Teilnahme am Studentenprogramm mit sofortiger Wirkung beendet werde. Alle betroffenen ausländischen Studierenden müssten sich an andere Hochschulen umschreiben, um ihren Aufenthaltsstatus in den USA zu sichern.

Noem begründete das Vorgehen mit angeblichen Verstößen Harvards gegen Meldepflichten. Bereits im April hatte sie die Universität dazu aufgefordert, umfangreiche Informationen zu allen internationalen Studierenden bereitzustellen – darunter auch sämtliche Disziplinarakten der letzten fünf Jahre. Harvard wies die Forderung als beispiellos zurück und erklärte, man habe sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben kooperativ gezeigt und tausende Datensätze zur Verfügung gestellt.

Trotzdem hielt das DHS die Antworten für unzureichend und setzte Harvard ein Ultimatum von 72 Stunden zur vollständigen Nachlieferung weiterer Informationen.

Die Maßnahme reiht sich ein in eine Serie von Konflikten zwischen der Trump-Regierung und der Universität: Bereits zuvor war Bundesförderung in Milliardenhöhe für Forschungsprojekte eingefroren worden, außerdem steht Harvard wegen seines steuerbefreiten Status unter behördlicher Prüfung.

In der Klage argumentieren Harvards Anwälte: „Ohne seine internationalen Studierenden ist Harvard nicht Harvard.“ Angesichts der unsicheren Lage erwarten viele Betroffene nun dringend neue Informationen – nur wenige Tage vor den Abschlussfeiern des Sommersemesters.

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