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Hartz IV noch immer nicht verfassungsgemäß

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Neue Regelsätze für Hartz IV und ein Bildungspaket für bedürftige Kinder.

Doch dies ist laut neuem Gutachten immer noch nicht ausreichend. Die Expertisen im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sollen heute in Berlin vorgestellt werden. Wissenschaftler werfen der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger vor. Im Ergebnis sei dadurch – so der Vorwurf der Kritiker – die letzte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 auf 364 Euro klein gerechnet worden. Auch das Bildungspaket stößt bei den Autoren der Gutachten auf verfassungsrechtliche Bedenken: Sie beanstanden, dass bedürftige Kinder nach der Systematik des Gesetzes nur dort Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen – wie Musikschulunterricht oder Mitgliedschaft im Sportverein – haben, wo dies auch angeboten wird.

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