Hanseatisches Oberlandesgericht: Musterverfahren 14 Kap 9/18 Conti 178. Schifffahrts GmbH & Co. KG Bulker KG MS „Conti Tansanit“

Musterverfahren

Aktenzeichen:

14 Kap 9/18

Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen):

Conti 178. Schifffahrts GmbH & Co. KG Bulker KG MS „Conti Tansanit“

Musterklägerin / Musterkläger:

Dr. Lothar Stein, Staudenmoosstraße 9, 82327 Tutzing

ggf. gesetzliche Vertretung:

Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:

Nummer

Beklagte /
Beklagter

gesetzliche
Vertretung

Funktion

Straße

PLZ / Ort

1

Bremer Bereederungsgesellschaft mbH & Co. KG

Joachim Zeppenfeld

Geschäftsführer

Martinistraße 61

28195 Bremen

2

CONTI REEDEREI Management GmbH & Co. Konzeptions-KG

Conti Reederei Management GmbH

persönlich haftende Gesellschafterin

Bleichenbrücke 10

20354 Hamburg

3

CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG

CONTI Beteiligungsverwaltungs Geschäftsführungs GmbH

persönlich haftende Gesellschafterin

Bleichenbrücke 10

20354 Hamburg

Weitere Angaben:

Das Kapitalanleger-Musterverfahren, in dem das Landgericht Hamburg am 12.11.2018 unter dem Aktenzeichen 319 OH 3/18 einen Vorlagebeschluss erlassen hat, wird am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 14 Kap 9/18 weitergeführt.

Nicht beteiligte Dritte können binnen 6 Monaten ab Bekanntmachung der Auswahl des Musterklägers ihre Forderung gegenüber dem oder den Musterbeklagten schriftlich anmelden. Dabei müssen sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung der angemeldeten Ansprüche, soweit diesen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens die Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben wird, § 204 Absatz 1 Ziffer 6a BGB. Der Anmelder ist kein Beteiligter des Musterverfahrens. Eine Bindungswirkung an den Musterbescheid tritt nicht ein. Ebenso wenig bindet ein im Musterverfahren abgeschlossener Vergleich den Anspruchsanmelder.

Unterzeichner:

Hanseatisches Oberlandesgericht

Leave A Comment