Hansainvest aus Hamburg mahnt uns ab, oder David gegen Goliath!

Nun widmen wir uns verstärkt dem weißen Kapitalmarkt, und das eiegntlich erst seit dem 1. November 2016.

Nun haben wir schon die erste Abmahnung bekommen von einem Unternehmen aus dem weißen Kapitalmarkt. Was war passiert? Nun, wir hatten einen Artikel zum Unternehmen Hansainvest veröffentlicht der etwas „Missverständlich war“, von uns aber dann umgehend korrigiert wurde. Das war aber nicht der Hauptgrund für die Abmahnung war, wenn wir das dann richtig verstehen.

Das Unternehmen wehrt sich gegen die Veröffentlichung einer im Bundesanzeiger hinterlegten Bilanz die wir vorgenommen haben. Das Unternehmen sieht hier sein Urheberrecht verletzt.

Nun veröffentlichen wir grundsätzlich nicht immer die kompletten Bilanzen, sondern das was im Bundesanzeiger hinterlegt ist. Es gibt dann detailliertere Dokumente die mehr ins Detail gehen, die man dann über das Unternehmensregister abrufen könnte. Natürlich ist nicht jede Bilanz dann ein Zeichen des Erfolges das man abliefert, aber wir verstehen uns so, das wir über die Unternehmen berichten die direkt und indirekt viel mit Anlegergeldern zu tun haben. Dazu gehört auch das Unternehmen HANSAINVEST aus Hamburg. Vielleicht müssen sich manche Unternehmen auch erst daran gewöhnen, das solche öffentlcih zugänglichen Berichte und Bilanzen, dann zukünftig bei uns veröffentlicht werden. Möglicherweise muss man das dann auch vor Gericht einmal durchfechten, auch wenn das dann ein Kampf David gegen Goliath ist.

One Comment

  1. Alex Dienstag, 08.11.2016 at 07:12 - Reply

    C´mon. Suboptimales Vorgehen auf beiden Seiten:
    1. man darf aus den veröffentlichten Bilanzen zitieren, aber sicher nicht alles „abkopieren“ – also beim nächsten Mal einfach nur die relevanten Werte angeben, einen kleine Link zum Bundesanzeiger, eine Bewertung (die von Ihnen abgegebene war sicher angemessen), fertig.
    2. man sollte sich auf Seiten der HANSAINVEST nicht lange mit Unterlassungserklärungen aufhalten, sondern bessere Ergebnisse erzielen. Unterlassungserklärungen wegen Urheberrechtsverletzung, selbst wenn erfolgreich, bringen nichts Gutes, sondern vor allem negative publicity.

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