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Handelsplattform internationals-ma.de: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung

kpuljek (CC0), Pixabay
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Handelsplattform internationals-ma.de: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Juni 2021 gegenüber der International Markets Association als Betreiber der Handelsplattform internationals-ma.de die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Auf der Plattform internationals-ma.de können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte mit Kryptowährungen, Rohstoffe, Aktien, Indizes und Währungen laufen. Mitarbeiter der Plattform empfehlen Anlegern die Anlage in bestimmte Finanzinstrumente und treffen darüber hinaus eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.

Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig die Anlageberatung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1a Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.

Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebensowenig werden dort sonstige Angaben zum Geschäftssitz bzw. zur Geschäftsadresse der International Markets Association gemacht. Aus vorliegenden Unterlagen gehen vorgebliche Anschriften auf den Marshallinseln und in Luxemburg hervor.

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