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Handelsblatt teilt uns zu Debi Select mit:Einstweilige Verfügung aufgehoben

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Lieber herr Bremer, da Sie an ausgewogener Berichterstattung zu Debi Select interessiert sind, wird Sie bestimmt folgende Nachricht interessieren:

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 30.11.2011 die Einstweilige Verfügung gegen den Handelsblatt-Artikel vom 7. August 2011 zu Debi Select aufgehoben. Aktenzeichen: 28O654/11. Der Artikel kann daher wieder erscheinen und ist bereits online. Siehe hier

http://www.handelsblatt.com/finanzen/fonds/nachrichten/teldafax-pleite-zieht-fondsanleger-mit/4474206.html
Da Sie damals über das verschwinden des Artikels berichteten, werden Sie Ihren Lesern diese Information sicherlich nicht vorenthalten wollen, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Iwersen
Redakteur Unternehmen & Märkte

1 Komment

  • Hallo Herr Iwersen,

    ich bin froh das sie unabhängig berichten.

    Wir wollen Fakten und keine Versprechungen hören:

    Haben Sie Informationen Betreff der Abwicklung der 3 Fonds. Bis Ende des Jahres ist der Geschäftsführer nur noch haftbar – spielen die auf Zeit?

    Würde mich über Infos von Ihnen freuen.

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