Titel: J.P. Morgan SE – Wenn die Geldwäscheprävention im Kaffeeraum Pause macht
Oder: Wie man 45 Millionen Euro Bußgeld zahlt, weil der Verdachtsmelder im Urlaub war.
Die BaFin hat wieder zugeschlagen – und diesmal nicht bei irgendeiner kleinen Sparkasse in Hintertupfingen, sondern bei J.P. Morgan SE, also dem Frankfurter Ableger einer der größten Banken der Welt.
Das Institut hat nämlich zwischen Oktober 2021 und September 2022 offenbar gedacht: „Geldwäscheverdacht? Ach, das machen wir später…“
Das Problem: Später ist bei der BaFin kein akzeptabler Zeitpunkt.
45 Millionen Euro – für verspätete Post an die FIU
Die Aufsichtsbehörde hat festgestellt, dass die Bank ihre internen Prozesse zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht ganz im Griff hatte.
Anders gesagt: Die Meldungen kamen nicht rechtzeitig raus – oder gar nicht.
Statt „unverzüglich“ hieß es wohl eher „wenn der Kollege aus dem Homeoffice zurück ist“.
Die Folge: Ein Bußgeld über 45 Millionen Euro.
Oder, wie man in Bankenkreisen sagt: „Das ist weniger als ein halber Bonuspool!“
Wenn Compliance zum Glücksspiel wird
Die BaFin schreibt nüchtern von „schuldhaft verletzter Aufsichtspflicht“.
In der Übersetzung ins Alltagsdeutsch heißt das:
Jemand hat geschlafen, jemand anderes hat’s nicht gemerkt, und alle hoffen jetzt, dass niemand den internen Chatverlauf findet.
Man kann sich das bildlich vorstellen:
„Chef, ich glaube, da ist eine verdächtige Transaktion über 100 Millionen Euro nach Panama!“
„Keine Sorge, das prüfen wir gleich nach dem Sommerfest.“
Der Klassiker: Verdachtsmeldung „unverzüglich“ – also nach einem Jahr
Das Geldwäschegesetz verlangt, dass Banken bei Verdacht sofort die Financial Intelligence Unit (FIU) informieren.
Doch „sofort“ ist ein dehnbarer Begriff, wenn in der Compliance-Abteilung der Kaffee alle ist und die IT gerade „ein Update“ macht.
So wurde aus dem „systematischen Prozess“ ein systematischer Albtraum – und am Ende durfte die Bank einen Betrag überweisen, der zufällig genau so klingt, als hätte die FIU sich selbst refinanziert.
Lektion gelernt? Hoffentlich!
Die BaFin zeigt sich zufrieden: Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig seit dem 30. Oktober 2025.
J.P. Morgan SE zeigt sich vermutlich ebenfalls „einsichtig“ – jedenfalls nach außen.
Intern dürfte die Stimmung irgendwo zwischen „Compliance-Schulung mit Kaffeeentzug“ und „neuem Abteilungsleiter gesucht“ liegen.
Moral von der Geschichte:
Wer zu spät meldet, den bestraft das Leben – oder eben die BaFin.
Und wer meint, Geldwäscheprävention sei lästig, sollte bedenken:
45 Millionen Euro Bußgeld sind eine ziemlich teure Erinnerung daran, dass Paragraphen keine Deko sind.
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Mängel in der Geldwäscheprävention: Bußgeld in Höhe von 45 Millionen Euro gegen J.P. Morgan SE
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die J.P. Morgan SE mit Sitz in Frankfurt am Main ein Bußgeld in Höhe von 45 Millionen Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld sind Mängel in der Geldwäscheprävention. Das Kreditinstitut hatte seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schuldhaft verletzt. Aufgrund dieser Prozessschwächen hat die J.P. Morgan SE in der Zeit vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 systematisch Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht rechtzeitig abgegeben.
Der Bescheid ist seit dem 30. Oktober 2025 rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Kreditinstitute sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes. Sie müssen geeignete Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu verhindern. Eine solche Pflicht ist etwa die Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen.
Kreditinstitute müssen eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Transaktion mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte.
Diese Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich abgegeben werden. Damit kann die FIU, falls erforderlich, zügig weitere Schritte einleiten, wie etwa die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden.
Bei systematischen Verstößen kann sich die Höhe des Bußgeldes nach dem Gesamtumsatz des Kreditinstituts richten. Dadurch kann es, wie hier, zu sehr hohen Bußgeldern kommen.
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