Startseite Allgemeines Haftungsrisiko für Berater bei unseriöser Kreditvermittlung?
Allgemeines

Haftungsrisiko für Berater bei unseriöser Kreditvermittlung?

Teilen

Diese Frage haben wir an unsere Rechtsanwälte weitergeleitet und hier war man ganz klar der Meinung: „Ja, die haften persönlich“. Jeder Finanzberater, auch wenn er Kredite vermittlt, ist verpflichtet, sich über das Unternehmen, welches er seinen Kunden empfiehlt, Erkundigungen einzuholen bzw. sich nachweisen zu lassen, dass das Unternehmen in der Lage ist, angebotene Dienstleistungen auch zu erbringen.

Es reicht eben nicht, sich auf die Aussagen des Initiators zu verlassen. Hier muss sich der Berater nachweisen lassen, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen, sonst hängt er in der Haftungsfalle, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass das Geschäftsmodel unseriös war.

Betroffene Unternehmen und Unternehmer können dann Schadensersatz in voller Höhe fordern, auch wenn diese nur eine geringe Provision für die Vermittlung eines angeblichen Darlehens bekommen haben. Zu klären, so ein Rechtsanwalt zu uns, wäre dann auch noch die strafrechtliche Seite. Hier könnte dann nicht der Initiator ein Problem bekommen, sondern auch die für ihn tätigen Berater.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:time-personal GmbH

21 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der time-personal...

Allgemeines

Insolvenz:Sympatex Technologies GmbH

1542 IN 268/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Sympatex...

Allgemeines

Öffentlicher Aufruf: Zwei Kinder in Barßel vermisst – Bitte um Mithilfe!

In Barßel (Landkreis Cloppenburg) werden seit Montagnachmittag zwei Jungen im Alter von...

Allgemeines

Fünf Punkte, auf die bei Trumps „State of the Union“-Rede zu achten ist

Präsident Donald Trump tritt am 24. Februar vor den Kongress, um seine...