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Haftungsrisiko für Berater bei unseriöser Kreditvermittlung?

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Diese Frage haben wir an unsere Rechtsanwälte weitergeleitet und hier war man ganz klar der Meinung: „Ja, die haften persönlich“. Jeder Finanzberater, auch wenn er Kredite vermittlt, ist verpflichtet, sich über das Unternehmen, welches er seinen Kunden empfiehlt, Erkundigungen einzuholen bzw. sich nachweisen zu lassen, dass das Unternehmen in der Lage ist, angebotene Dienstleistungen auch zu erbringen.

Es reicht eben nicht, sich auf die Aussagen des Initiators zu verlassen. Hier muss sich der Berater nachweisen lassen, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen, sonst hängt er in der Haftungsfalle, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass das Geschäftsmodel unseriös war.

Betroffene Unternehmen und Unternehmer können dann Schadensersatz in voller Höhe fordern, auch wenn diese nur eine geringe Provision für die Vermittlung eines angeblichen Darlehens bekommen haben. Zu klären, so ein Rechtsanwalt zu uns, wäre dann auch noch die strafrechtliche Seite. Hier könnte dann nicht der Initiator ein Problem bekommen, sondern auch die für ihn tätigen Berater.

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