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Gute Nachricht für Verbraucher

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Es ist allen Versicherungsgesellschaften seit geraumer Zeit ein „Dorn im Auge“, das ewige Widerrufsrecht für Verbraucher für bestimmte Lebensversicherungsverträge aus der Vergangenheit, das auch weil sich immer mehr Unternehmen und Rechtsanwälte genau darauf spezialisieren und damit scheinbar sehr erfolgreich zu sein scheinen in der Praxis. Für die betroffenen Versicherungen könnte es dabei um Milliardenbeträge gehen.

Nun hatte die AachenMünchener Lebensversicherung hier gegen versucht juristisch Vorzgugehen, das mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, gegen eben dieses sogenannte “ewige Widerrufsrecht”. Nun ist das Unternehmen damit gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde des Unternehmens erst garnicht zur Entscheidung an. Eine gute Nachricht für Verbraucher, eine schlechte Nachricht für die Versicherungen. (Az.: 1 BvR 2230/15, 1 BvR 2231/15).

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