Grüngold AG – Miese, Miese, Miese, Miese!

Ja und eine Geldvernichtung in Höhe von über 600 TDE. Das mit dem Gold würde ich mal Grün Blech umbenennen – zeitweise! Grüngold AG

Weilheim i.OB

Jahresabschluss zum 31.12.2020

Lagebericht

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell

Die Grüngold AG beabsichtigt den Erwerb und Betrieb von Biogasanlagen oder weiteren Erneuerbare-Energien-Anlagen mit dem Ziel, CO2 neutrale Energie zu produzieren. Die Grüngold AG arbeitet bisher ausschließlich mit der BayWa r.e. Bioenergy GmbH zusammen. Die BayWa r.e. Bioenergy GmbH ist ein führender Hersteller von Biogasanlagen, die jeweils nach Fertigstellung oder Sanierung verkauft werden.In diesem Zusammenhang hat die Grüngold AG zum 01.April 2019 im Rahmen eines share-deals eine Biogasanlage in Pliening bei München übernommen. Die Übertragung der KG-Anteile (23. KG), welche die Biogasanlage hält, im Handelsregister erfolgte im Laufe des Jahres 2020 mit der Zahlung der letzten Kaufpreisrate.Somit wurde ein erstes Referenzmodell erfolgreich erworben. Im Jahr 2022 ist geplant, eine zweite Biogasanlage zu erwerben. Weitere Biogasanlagen-Akquisitionen sind geplant .

1.1. Steuerungssystem und Kennziffern der Gesellschaft

Das Unternehmen arbeitet in der Berichtsperiode 2020 mit Key Performance Indicators respektive Steuerungskennziffern, um das Unternehmen zu navigieren und weiter zu entwickeln.

Hierbei wurden Vorschauen/​Forecasts sowie PLAN-/​IST-Abweichungen erstellt. Im Einzelnen betrachtet das Unternehmen insbesondere die nachfolgenden Hauptkennziffern und deren Entwicklung:

I. Umsatz

II. Jahresergebnis

III. Beteiligungsergebnis

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Über 9.500 Biogasanlagen in Deutschland tragen bereits heute maßgeblich zum Klimaschutz bei. Pro Jahr spart Biogas ca. 20 Mio. t CO2 ein. Nach dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist eine zusätzliche jährliche Reduktion der Treibhausgas-Emissionen von bis zu 174 Mio. t erforderlich, um das Reduktionsziel allein im Energiesektor zu erreichen. Biogas ist ein brennbares Gasgemisch, das aus Biomasse wie beispielsweise organischem Abfall, Mist und Gülle oder Energiepflanzen in modernen Anlagen produziert wird – eine sehr nachhaltige Art der Energiebereitstellung, die absolut CO2 -neutral abläuft. Biogas lässt sich problemlos speichern, transportieren, verteilen und vielfach nutzen, ganz nach Bedarf. Biogas ist außerdem ein Wirtschaftsmotor, gerade auch für den ländlichen Raum. Mit einem Umsatz von ca. 8 Mrd. EUR im Jahr werden ca. 40.000 Arbeitsplätze in kleinen und mittelständischen Betrieben in der Landwirtschaft gesichert.Aufgrund des Inkrafttretens der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED-II) ist mit einem deutlichen Anstieg des Biomethanpreises zu rechnen. Je nach Einsparung von CO2 werden Preissteigerungen bis zu einem Faktor 3,4 erwartet. Dies führt zu einer signifikanten Verbesserung der Ertragsprognose der bestehenden Anlage, eröffnet aber auch interessante unternehmerische Optionen für weitere Biogasaktivitäten.

2.2. Geschäftsverlauf

Die im April 2019 übernommene Biogasanlage Pliening produziert ca. 42 GWh Energie bei einem Umsatz von ca. 4,2 Mio. EUR. Sie ist technisch in einem sehr guten Zustand und wird von den Servicemitarbeitern der BayWa r.e. Bioenergy GmbH professionell geführt. Die Ertragskraft ist stabil mit klar steigender Tendenz bis zum Ende der Planungsperiode als Mais- danach als Bio-Reststoff-Anlage. Gemeinsam mit unserer Betreiberfirma BayWa r.e. Bioenergy GmbH wurden einige wesentliche Optimierungen auf der Anlage angestoßen und teilweise bereits umgesetzt. So ist speziell ab 2021 mit Ertragszuwächsen von 3 – 5 % und in 2022 mit >20% zu rechnen. Die Gesellschaft konnte ab Ende 2017, nachdem der Prospekt zum Erwerb und Betrieb von Biogasanlagen durch die BaFin genehmigt wurde, beginnen, wie vorgesehen Beteiligungsgelder in Form von Nachrangdarlehen einzuwerben. Sie hat bis Ende 2020 eine Summe von 3.550.000 EUR eingeworben. Davon wurden 141.900 EUR bis Ende 2020 bereits planmäßig wieder getilgt.

Sie erhielt bis Ende 2020 zusätzlich 331.780,60 EUR als atypisch stille Einlage seitens der Beteiligungsgesellschaft IntelligentEnergy AG & Co. KG. Davon wurden 77.238,52 EUR bis Ende 2020 bereits planmäßig wieder getilgt. Nach Gründung der Gesellschaft 2016 entstandenen bis Ende 2019 Vorkosten. Unter Berücksichtigung, dass der Gesellschaft nach der Übernahme der Biogasanlage Pliening zum 01.04.2019 erste Erträge aus Management und Zinsen zugeflossen sind, entstand ein Jahresfehlbetrag von 663.344,57 EUR.

Gemäß § 24 Vermögensanlagengesetz werden folgende Angaben gemacht. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 an den Vorstand 63.797,07 EUR bezahlt. Verschiedene freie Mitarbeiter erhielten 177.544,02 EUR, davon 144.600,00 EUR der Gesellschafter. An festangestellte Mitarbeiter erfolgte eine Zahlung in Höhe von 38.842,43 EUR.Verkaufsprovisionen zur Anwerbung von Kapitalanlegern wurden in Höhe von 78.652,37 EUR gezahlt, davon 27.450,00 EUR an den Gesellschafter. Die Darlehensgeber der Nachrangdarlehen erhielten Zinsen in Höhe von 178.701,27 EUR.

Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr variable Vergütungen an den Vorstand in Höhe von 63.797,07 EUR gezahlt, feste Vergütungen wurden nicht vereinbart. Es wurden weiterhin 38.842,43 EUR an Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeiten sich wesentlich auf das Risikoprofil von Emittenten von Vermögensanlagen auswirkte. Weiterhin wurden Vergütungen in Höhe von 144.600,00 EUR an den Gesellschafter geleistet.

2.3. Lage

Vermögenslage

Der Erwerb der Biogasanlage Pliening erfolgte durch Unterzeichnung des Vertrags vom 4. Juli 2019 mit Wirkung zum 1. April 2019. Der Anlagenwert – inkl. eines zu übernehmenden Gesellschafterdarlehens betrug einschließlich Nebenkosten 5.870.457,80 EUR. Die Grüngold AG ist über die 23.KG an der Biogasanlage Pliening beteiligt. Die Anteile an der 23. KG sind zum Bilanzstichtag mit EUR 1.398.065,12 angesetzt.

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 beträgt 4.536.811,25 EUR (Vorjahr: 4.043.311,04 EUR).

Das Anlagevermögen verzeichnete eine Zunahme um 701.383,00 EUR auf 2.105.800,00 EUR. Ausschlaggebend hierfür sind im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 702.392,68 EUR. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 610.103,09 EUR (Vorjahr: 1.486.592,21 EUR). Die Veränderung kommt im Wesentlichen aus einem Rückgang der Forderungen an verbunden Unternehmen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich um den Jahresfehlbetrag des Jahres 2020 auf 1.813.863,80 EUR erhöht.

Die Rückstellungen in Höhe von 61.492,92 EUR (Vorjahr: 87.308,34 EUR) sind leicht zurückgegangen aufgrund weniger ausstehenden Rechnungen. Die Verbindlichkeiten erhöhen sich um 519.315,00 EUR auf 4.475.318,33 EUR. Dies betrifft im Wesentlichen die sonstigen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 4.291.688,43 EUR (Vorjahr: 3.737.266,40 EUR). Diese betreffen unter anderem Darlehensverbindlichkeiten von verbunden Unternehmen in Höhe von 110.000,00 EUR sowie kuzfristige Darlehen in Höhe von 393.290,21 EUR. Hiervon wurde für ein wesentliches Darlehen (350.000,00 EUR) die Tilgungsrate außerplanmäßig verlängert.

und zum anderen hauptsächlich Nachrangdarlehen, welche im Rahmen der Finanzierung der Beteiligung der 23. KG (Biogasanlage Pliening) abgeschlossen wurden. Die Nachrangdarlehen betragen zum Stichtag 3.758.100 EUR (Vorjahr 2.634.000 EUR). Es wurden im Geschäftsjahr 2020 1.090.000 EUR neu aufgenommen und 229.682,09 EUR planmäßig getilgt.

Finanzlage

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 belief sich das Bankguthaben auf 7.043,56 EUR (Vorjahr: 1.782,48 EUR). Die Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Grüngold AG Umsatzerlöse in Höhe von 159.315,30 EUR (Vorjahr: 115.967,50 EUR). Diese entfallen im Wesentlichen auf Management-Fee der Beteiligungsgesellschaft (144.000,00 EUR; Vorjahr 108.000,00 EUR) sowie das vereinnahmte Agio von Anlegern der Nachrangdarlehen. Die Erhöhung resultiert im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aus der erhöhten Abrechnung gegenüber der 23. KG. Die im Geschäftsjahr 2020 für die Erzielung der Erlöse entstandene Materialaufwendungen betrugen 149.377,59 EUR (Vorjahr: 76.159,17 EUR). Wesentliche Positionen waren Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 140.808,25 EUR (Vorjahr: 76.159,18 EUR). Diese haben sich im Wesentlich erhöht aufgrund von bezogenen sonstigen Leistungen des Vorstands (63.797,07 EUR) sowie aus Beraterleistungen (32.994,02 EUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 448.751,30 EUR (Vorjahr: 430.036,39 EUR) entfallen im Wesentlichen auf Beratungskosten in Höhe von 158.737,11 EUR und Verkaufsprovisionen in Höhe von 78.652,37 EUR. Die Beratungskosten werden größtenteils vom Hauptaktionär erbracht. Die Zinserträge betragen im Geschäftsjahr 2020 63.703,10 EUR und stellen im Wesentlichen Zinserträge aus verbunden Unternehmen in Höhe von 54.293,56 EUR (Vorjahr 43.757,67 EUR) dar. Die Zinsaufwendungen betragen im Geschäftsjahr 270.908,48 EUR (Vorjahr 169.640,44 EUR). Die Zinsaufwendungen beziehen sich nahezu ausschließlich auf die abgeschlossen Nachrangdarlehen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den im Geschäftsjahr 2020 neu abgeschlossen Nachrangdarlehen. Es wurde ein Jahresfehlbetrag von 663.344,57 EUR erzielt (Vorjahr 500.205,53 EUR)

Gesamtaussage

Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein höherer Jahresfehlbetrag erzielt aufgrund von höheren Zinsaufwendungen sowie höherer sonstige betrieblicher Aufwendungen und ausbleibender Beteiligungserträge aus der 23. KG. Diese stellen anfängliche Verluste dar, welche ab dem Jahr 2028 durch die Einnahmen aus der Beteiligung an der 23. KG sowie geplanten weiteren Akquisitionen ausgeglichen werden sollen. Damit ist die Gesellschaft momentan im Wesentlichen abhängig von der Entwicklung der Biogasanlage Pliening sowie der damit einhergehenden Chancen und Risiken der Energiewende. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, insbesondere zur weiteren Bedienung der Verpflichtungen aus den Nachrangdarlehen und damit auch zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft von dieser finanziellen Unterstützung durch die Beteiligung sowie insbesondere abhängig von der Einwerbung weiterer Nachrangdarlehen zur Begleichung der laufenden Aufwendungen bzw. für die Investitionen weiterer ertragsbringender Engagements. Die Lage in 2020 ist im Wesentlichen gehemmt durch die Einflüsse der Corona-Pandemie. Besonders hemmend stellte sich hier die Suche nach weiteren, geeigneten Investitionsobjekten dar.

3. Prognosebericht

3.1. Prognosebericht r.e. Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Dreiundzwanzigste KG

Der originäre Plan für die Biogasanlage Pliening (23. KG) sah für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 einen Umsatz von insgesamt 4,27 Mio. EUR vor und wurde exakt erzielt. Damit hat sich die technische Leistung der Anlage zur Gänze bestätigt.

Der Rohertrag jedoch stellte sich aufgrund von minderwertigen Rohstoffqualitäten mit 2,25 Mio. EUR als um 131.000,00 EUR unter Plan heraus.

Das betriebswirtschaftliche Ergebnis von 146.000,00 EUR lag jedoch mit -324.000,00 EUR aufgrund folgender Themen unter Plan: Die Rohstoffqualität entsprach im Hinblick auf den vereinbarten Energiegehalt nicht dem Plan. Hier gab es eine Abweichung von 131.000,00 EUR (siehe oben), die Strompreise erfuhren eine erhebliche Preiserhöhung und führten zu Kosten von 49.800,00 EUR über Plan.Im Ursprungsplan waren keine Managementgebühren für die Grüngold AG berücksichtigt. Diese sind mit 144.000,00 EUR als ergebnismindernd berücksichtigt. Zuzüglich gezahlter Zinsen an die Grüngold AG von 55.000,00 EUR ergibt sich ein ausgeglichenes Jahresergebnis mit einem positiven Cash-Flow von 540.000,00 EUR.

Im Jahr 2021 zeichnet sich ebenfalls eine 100%ige Erreichung des Umsatzes ab, jedoch erneut ein Ergebnis unter Plan. Gründe hierfür sind: Die Rohstoffqualität entsprach im Hinblick auf den vereinbarten Energiegehalt wieder nicht dem Plan. Hier gab es im 1. Halbjahr eine Abweichung von 78.000,00 EUR. Ab dem Jahr 2022 ist davon auszugehen, dass keine weiteren Sonderreparaturen und außerordentlichen Erweiterungsinvestitionen anfallen werden und es aufgrund der Einführung erheblicher Kontrollmechanismen bei Rohstoffqualität und Ernteprozess nicht zu erneuten Abweichungen zu den Planergebnissen kommen wird.

Im Gegenteil, durch getroffene und verabschiedete Optimierungen im Gesamtprozess kann davon ausgegangen werden, dass sich der Wirkungsgrad der Anlage ertragssteigernd stetig erhöht. Ferner wird sich der Effekt von RED II mit deutlich höheren Gewinnen niederschlagen.

Allerdings wird die Liquidität der nächsten Jahre dazu verwendet, um die Bankverbindlichkeiten der 23. KG zu decken. Daher wird davon ausgegangen, dass erst ab dem Jahr 2028 Ausschüttungen an die Anteilseigner fließen können..

3.2. Prognosebericht Grüngold AG

Die Grüngold AG hatte aufgrund erheblicher Verzögerungen seitens der BaFin bei der Prospektgenehmigung in 2016/​2017 signifikante Vorlaufkosten zu tragen. Dies verursachte über die Projektfinanzierung hinausgehende Zins- und Tilgungsverpflichtungen. Auch der Erwerb und die Übernahme der ersten Biogasanlage waren langwierig und kostenintensiv und begründeten ebenfalls die Verluste von 2019 und 2020. Die Grüngold AG ist momentan im Wesentlichen abhängig von der Geschäftsentwicklung der Biogasanlage Pliening, welche voraussichtlich ab derm Geschäftsjahr 2028 ausschüttbare Gewinne erwirtschaften wird.

Für das Jahr 2021 und 2022 ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im Wesentlichen davon abhängig, ob es gelingt weitere Nachrangdarlehen einzuwerden, um damit die laufenden Aufwendungen und Verbindlichkeiten zu bedienen sowie in neue ertragsbringende Engagements zu investieren.

Im kommenden Jahr 2022 plant die Gesellschaft zwei große Biomethangas-Anlagen in NRW und Sachsen zu erwerben und zeitnah kaufmännisch zu übernehmen. Es handelt sich hierbei um Anlagen ca. doppelt so groß wie die 23. KG, mit einem jährlichen Ertragspotential von ja 750.000,00 EUR.

Ebenfalls wird geplant durch Beratungsleistung im Bereich erneuerbaren Energiesektor, Merger & Acquisition Erträge zu generieren. Daher wird für das Jahr 2022 mit einem leicht positiven Jahresüberschuss geplant.

Die Prognose der Geschäftsleitung aus dem Lagebericht des Geschäftsjahres 2019 für das Geschäftsjahr 2020 ist dahingehend nicht eingetroffen, als dass die 23. KG Erträge nicht in der Höhe erwirtschaftet hat, dass diese hätten ausgeschüttet werden können.

4. Chancen- und Risikobericht

Durch den Erwerb der ersten Biogasanlage unterliegt die Gesellschaft den üblichen betrieblichen Risiken von Betreibern von Biogasanlagen. Mit dem Verkäufer der Biogasanlage ist der Kauf weiterer Biogasanlagen angedacht, sodass die erwartete Rendite der Gesellschaft weiter erhöht werden kann. Dank der klaren Richtlinien des Geschäftsmodells werden nur solche Projekte ausgewählt, die mit langfristigen Abnahme-, Zuliefer- und Bertreiberverträgen ausgestattet sind. Dadurch sind sowohl die Erlösströme abgesichert und Dank vorgegebener Kosten auch die Erträge stabil planbar. Als Risiken sind politische Änderungen mit negativen Auswirkungen anzusehen, jedoch durch die zunehmende Umwelt- und CO2 -Sensibilisierung kann eher ein umgekehrter Effekt erwartet werden. Etwaige zur Diskussion stehende Reduzierungen von EEG-(Erneuerbare Energie Gesetz) Förderungen sind aufgrund der gesamtpolitischen Sensibilität hinsichtlich weiterer Umweltmaßnahmen nicht zu erwarten. Im Gegenteil, die bereits beschriebenen RED II Maßnahmen lassen deutliche Gewinnerhöhungen für Biogasanlagen annehmen.

Als Vorstand der Grüngold AG versichere ich, Peter Lewinsky, dass im Lagebericht nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind.

 

Weilheim, den 10. Dezember 2021

GRÜNGOLD AG

Peter Lewinsky, Vorstand

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 2.105.800,80 1.404.417,12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.234,00 3.400,00
II. Sachanlagen 3.109,00 2.952,00
III. Finanzanlagen 2.100.457,80 1.398.065,12
B. Umlaufvermögen 617.146,65 1.488.374,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 610.103,09 1.486.592,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 252.658,04 218.539,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.043,56 1.782,48
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.813.863,80 1.150.519,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.536.811,25 4.043.311,04

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 12.500,00 12.500,00
III. Verlustvortrag 1.213.019,23 712.813,70
IV. Jahresfehlbetrag 663.344,57 500.205,53
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.813.863,80 1.150.519,23
B. Rückstellungen 61.492,92 87.308,34
C. Verbindlichkeiten 4.475.318,33 3.956.002,70
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.000.243,10 455.504,87
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.475.075,23 3.496.795,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.536.811,25 4.043.311,04

Gewinn- und Verlustrechnung

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1. Rohergebnis 40.738,38 80.610,70
2. Personalaufwand 45.295,28 38.842,43
a) Löhne und Gehälter 36.528,00 31.644,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.767,28 7.198,43
3. Abschreibungen 2.558,99 2.340,00
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.558,99 2.340,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 448.751,30 430.036,39
5. Erträge aus Beteiligungen 500,00 0,00
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 63.703,10 64.624,86
davon aus verbundenen Unternehmen 63.435,10 43.757,67
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 270.908,48 173.756,27
8. Ergebnis nach Steuern -662.572,57 -499.739,53
9. sonstige Steuern 772,00 466,00
10. Jahresfehlbetrag 663.344,57 500.205,53

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB- und des Aktiengesetzes erstellt. Weiterhin wurden die Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes beachtet. Der Vorstand der Gesellschaft versichert, gemäß § 264 Abs. II, Satz 3 HGB, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 vermittelt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Aufgrund des § 24 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) muss die Gesellschaft die Rechnungslegungsvorschriften des § 267 Abs. 3 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften anwenden.

Die Gesellschaft firmiert unter Grüngold AG und hat ihren Sitz in Weilheim und ist beim Registergericht München unter HRB 228194 eingetragen.

Der Abschluss wurde unter der Going Concern Prämisse aufgestellt, es besteht jedoch das folgende bestandsgefährdende Risiko.

Zur Finanzierung des Anlagevermögens (Anteile an der 23. KG (Biogasanlage Pliening)) sowie des operativen Geschäfts ist die Gesellschaft auf Fremdfinanzierung angewiesen. Daher wurden im Rahmen der Finanzierung Nachrangdarlehen in Höhe von 3.550.000,00 EUR abgeschlossen. Die Gesellschaft erwirtschaftet wesentliche Einnahmen durch Management Gebühren an der 23. KG sowie künftig ab dem Jahr 2028 Gewinnausschüttung aus der 23. KG. Damit ist die Gesellschaft im Wesentlichen abhängig von der Entwicklung der Biogasanlage Pliening. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft von der finanziellen Unterstützung durch die Beteiligung abhängig sowie insbesondere abhängig von der Einwerbung weiterer Nachrangdarlehen zur Begleichung der laufenden Aufwendungen bzw. für die Investitionen weiterer ertragsbringender Engagements.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen sowie das Finanzanlagevermögen sind mit den Anschaffungs-/​Herstellungskosten angesetzt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Gegenstände des Anlagevermögens wurden im Jahr des Zugangs pro rata temporis abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen und Finanzanlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB im Geschäftsjahr 2020 ist dem in Anlage 3/​7 beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Gesellschaft hat am 15. September 2017 zusammen mit Herrn Peter Lewinsky die IntelligentEnergy AG & Co. KG mit Sitz in Weilheim gegründet (HRA 1076 96, Amtsgericht München).

Diese Gesellschaft hat im Vorjahr Nachrangdarlehen erhalten und hiervon 331.780,60 EUR als atypisch stille Einlage an die Grüngold AG geleistet.

Die Grüngold AG hat im Berichtsjahr für 1.398.065,12 EUR die Geschäftsanteile der r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. 23. Biogas KG (im Folgenden kurz: „23. KG“ genannt) endgültig erworben, die die Biogasanlage in Pliening betreibt. Im Rahmen der Übernahme der KG-Anteile hat sie zusätzlich ein Darlehen in Höhe von 972.000,00 EUR als Finanzanlage an die 23. KG ausgereicht. Hiervon wurden bereits 269.607,32 EUR getilgt.

3.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen/​Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Management-Fees und Zinsforderungen gegen die 23. KG sowie Umsatzsteuerguthaben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Vorauszahlungen für Vertriebsaktivitäten und sonstige Leistungen des Gesellschafters in Höhe von 252.658,04 EUR und im Vorjahr 218.539,13 EUR. Weitere Vorauszahlungen an fremde Vertriebspartner wurden in Höhe von 32.000,00 EUR geleistet. Hiervon wurden in 2021 bisher 19.000,00 EUR mit neuen Provisionsansprüchen verrechnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten zudem den Restbetrag eines Darlehens an den Vertriebspartner Herrn Hammerschmidt in Höhe von 38.000,00 EUR sowie einen Provisionszuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR. Davon wurden im Geschäftsjahr 2020 15.000,00 EUR zurückgezahlt. Die restliche Rückführung des Darlehens erfolgte zum 30. März 2021.

3.3 Flüssige Mittel

In dem Bilanzposten sind Guthaben bei Kreditinstituten enthalten.

3.4 Eigenkapital

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 1.813.863,80 EUR aus.

Hierbei handelt es sich um Anlaufkosten der Projektvorbereitung und -entwicklung; die Gesellschaft konnte aufgrund von Verzögerungen bei der Erstellung des Bafin-Verkaufsprospekts erst ab dem Ende des Geschäftsjahres 2017 mit dem Einwerben des für die angebotene Biogasanlage notwendigen Kapitals (Nachrangdarlehen) beginnen.

Die Gesellschaft ist zwar nominell buchmäßig überschuldet; auf Grund des eigenkapitalähnlichen Charakters der Nachrangdarlehen ist dies jedoch nicht gegeben.

Bis zum Ende des Jahres 2020 wurden Nachrangdarlehen in Höhe von 3.550.000,00 EUR sowie sowie eine atypisch stille Einlage von 331.780,60 EUR eingeworben. Von der atypisch stillen Einlage wurden 77.238,52 EUR bereits zurückgezahlt. Von den Nachrangdarlehen wurden bis zum Bilanzstichtag bereits 141.900,00 EUR planmäßig getilgt.

3.5 Sonstige Rückstellungen

Die ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 40.553,53 EUR (Vorjahr: 66.486 EUR) betreffen im Wesentlichen Kosten der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, nicht fällige Darlehenszinsen sowie ausstehende Rechnungen für Dienstleistungen.

3.6 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 183.629,90 EUR (Vorjahr: 118.729,25 EUR) sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 4.291.688,43 EUR (Vorjahr: 3.737.266,40 EUR). Dies betreffen zum einen Darlehensverbindlichkeiten von verbunden Unternehmen in Höhe von 110.000,00 EUR und zum anderen hauptsächlich Nachrangdarlehen, welche im Rahmen der Finanzierung der Beteiligung der 23. KG (Biogasanlage Pliening) abgeschlossen wurden. Die Nachrangdarlehen betragen zum Stichtag 3.408.100,00 EUR (Vorjahr: 2.634.000,00 EUR). Es wurden im Geschäftsjahr 2020 815.000,00 EUR neu aufgenommen und 40.900,00 EUR planmäßig getilgt.

Es handelt sich hierbei um qualifizierte Nachrangdarlehen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise einer unternehmerischen Beteiligung gleichkommen. Da im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft Zins und Tilgungsansprüche nicht durchgesetzt werden können bzw. nachrangig behandelt werden.

Daher ist Gesellschaft zwar nominell buchmäßig überschuldet; auf Grund des eigenkapitalähnlichen Charakters der Nachrangdarlehen ist dies jedoch nicht geben.

Die Grüngold AG wirbt Nachrangdarlehen zur Projekt- und Unternehmensfinanzierung ein. Ein Teil der Darlehen wurde über ein durch die BaFin gebilligtes Verkaufsprospekt eingeworben. Dies betrifft im Jahr 2017 und 2018 und eingeworbene Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 8 Jahren. Der größere Anteil der Nachrangdarlehen jedoch wurde entgegen §2 Abs. 1 Nr. 3 a VermAnlG über ein gem. §7 VermAnlG nicht gebilligtes Verkaufsprospekt über Kleinemissionen, Serie A und B, eingeworben.

Die Restlaufzeit der Nachrangdarlehen gliedern sich wie folgt:

– Nachrangdarlehen Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR 303.100,00
– Nachrangdarlehen Restlaufzeit 1-5 Jahre EUR 2.045.000,00
– Nachrangdarlehen Restlaufzeit >5 Jahre EUR 1.060.000,00

Die Gesellschaft ist zwar nominell buchmäßig überschuldet; auf Grund des eigenkapitalähnlichen Charakters der Nachrangdarlehen ist dies jedoch nicht geben.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Bei den Umsatzerlösen in Höhe von 159.315,30 EUR handelt es sich im Wesentlichen um Management-Fee der Beteiligungsgesellschaft (144.000.00 EUR) sowie das vereinnahmte Agio von Anlegern der Nachrangdarlehen.

4.2 Materialaufwand

Der Materialaufwand des Geschäftsjahres betrug EUR 149.377,59 und unterteilt sich wie folgt:

2020
EUR
2019
EUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8.569,34 -0,01
Aufwendungen für bezogene Leistungen 140.808,25 76.159,18

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen hauptsächlich sonstige Leistungen des Vorstands sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Biogasanlage Pliening.

4.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 448.751,30 EUR (Vorjahr: 430.036,39 EUR) handelt sich im Wesentlichen um Beratungskosten in Höhe von 158.737,11 EUR und Verkaufsprovisionen in Höhe von EUR 78.652,37. Die Beratungskosten werden größtenteils vom Hauptaktionär erbracht.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 13.000 EUR enthalten. Diese betreffen im Wesentlichen Prüfungshonorare aus dem Vorjahr.

4.4 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinserträge betragen im Geschäftsjahr 2020 EUR 63.703,10 EUR und stellen im Wesentlichen Zinserträge aus verbunden Unternehmen in Höhe von EUR 54.293,56 EUR (Vorjahr: 43.757,67 EUR) dar.

4.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen betragen im Geschäftsjahr 267.555,84 EUR (Vorjahr: 173.756,27 EUR). Die Zinsaufwendungen beziehen sich nahezu ausschließlich auf die abgeschlossen Nachrangdarlehen.

5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 6. Juli 2020 hat die Grüngold AG für den Hauptaktionärs Herr Rudolf Wiesmeier einen Schuldbeitritt bezüglich eines Darlehens zur Erbringung des Stammkapitals in Höhe von 100.000 EUR erklärt.

Zum Bilanzstichtag bestand eine sonstige finanzielle Verpflichtung aus:

Mietverhältnis: Für das Büro in Weilheim sind monatlich 990,00 EUR anzusetzen. Das Mietverhältnis ist kurzfristig kündbar.

6. Angaben zu nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Geschäftsjahr 2020 wurden folgende wesentliche nicht marktübliche Geschäfte zu nahestehenden Personen gem. § 285 Nr. 21 HGB getätigt:

• Am 19. Mai 2020 wurde dem Vertriebspartner Herrn Hammerschmidt ein zinsloses und nicht besichertes kurzfristiges Darlehen in Höhe von 38.000,00 EUR gewährt sowie ein Provisionsvorschuss in Höhe von 2.000,00 EUR. Davon wurden im Geschäftsjahr 2020 15.000,00 EUR zurückgezahlt. Herr Hammerschmidt ist einer der wichtigsten Finanzdienstleister der Grüngold AG, was die Kapitaleinwerbung betrifft. Das Darlehen wurde zum 31. März 2021 endgültig getilgt.

Zusätzlich wurden folgende Verträge mit nahestehenden Personen geschlossen:

• Verträge mit dem Hauptaktionär Rudolf Wiesmeier:

• Vereinbarung über die Führung eines Verrechnungskontos zwischen den Parteien. Es wird vereinbart, dass der laufende Zahlungsverkehr zwischen den Parteien mit 4 v. H. Verzinsung p. a. abgerechnet wird

• Beratungsvertrag: über Marketing und Unternehmensdarstellung, Akquise von neuen Biogasanlagen sowie Entwicklung neuer Geschäftsfelder über die Gesellschaft. Es wird eine monatliche Pauschale in Höhe von T€ 9 vereinbart

• Weiterer Beratungsvertrag: über die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Platzierung von Nachrangdarlehen für die Gesellschaft. Es wird eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 0,4 v. H. der eingesammelten Gelder vereinbart

• Vertriebsvertrag für Kapitaleinwerbung: Es werden für die Einwerbung von Nachrangdarlehen eine Abschlussprovision in Höhe von 9 v. H., eine jährliche Bestandsprovision von 0,5 v. H. sowie eine Vergütung von 3 v. H. aus dem eingeworbenen Kapital vereinbart. Seit dem 1. Januar 2020 wird eine Erfolgsprovision von 10 v. H. der eingeworbenen Gelder vereinbart. Ab 1. Januar 2021 beträgt die Vermittlungsprovision 7 v. H. des eingeworbenen Kapitals.

• Treuhandvereinbarung zwischen Herrn Rudolf Wiesmeier und Herrn Dr. Klaus Kähler, Aufsichtsratsvorsitzender, über die Verwaltung der Gesellschaftsanteile. Es wird eine jährliche Vergütung von T€ 5 vereinbart.

• Managementvertrag: eine monatliche Pauschale in Höhe von T€ 7.

7. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 5 HGB sind Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Praktikanten und Auszubildende nicht, andererseits Teilzeitbeschäftigte voll zu zählen. Demnach beträgt die Zahl der angabepflichtigen Arbeitnehmer 1.

Mitglieder des Vorstands:

Peter Lewinsky, München

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 663.344,57 EUR zusammen mit dem Verlustvortrag 2019 in Höhe von 1.213.019,23 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Aufsichtsratsvorsitzender/​Treuhänder: Dr. Klaus Kähler

Aufsichtsrat: Dr. Rüdiger Pantzer (seit 1. September 2019), Andreas Czerwinski (seit 11. Dezember 2020)

Das Honorar für den Aufsichtsrat beläuft sich im Geschäftsjahr auf 11.687,07 EUR. Das Abschlussprüfungshonorar beträgt 14.500,00 EUR.

8. Nachtragsbericht

Für das Geschäftsjahr 2021 wird zum Stand der Aufstellung deutlich, dass wie bereits im Berichtsjahr ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet wird. Wir verweisen auf die diesbezüglichen Angaben im Lagebericht.

 

Weilheim, den 10. Dezember 2021

Peter Lewinsky, Vorstand

Sonstiger Berichtsteil

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 10. Dezember 2021 festgestellt.

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Grüngold AG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Grüngold AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Grüngold AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. Inallen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entsprichtden deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungzutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Ausführungen im Abschnitt „Allgemeine Hinweise“ im Anhang und im Abschnitt „Gesamtaussage“ im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der Fähigkeit der Grüngold AG abhängt, weitere Nachrangdarlehen zur Begleichung der laufenden Aufwendungen bzw. für die Investition in weitere ertragsbringende Engagements einzuwerben. Dies wird insbesondere dadurch manifestiert, dass gem. dem uns von der Gesellschaft vorgelegten Finanzplan erst ab dem Geschäftsjahr 2028 mit ausschüttbaren Gewinnen aus der r.e. Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Dreiundzwanzigste KG zu rechnen ist. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir machen auf die Ausführungen in Abschnitt sonstige Verbindlichkeiten des Anhangs aufmerksam, in welchem die Hintergründe für die Einwerbung der qualifizierten Nachrangdarlehen beschrieben werden. Die Gesellschaft hat entgegen § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG mehr als 20 Anteile von derselben Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG eingesammelt und fällt somit nicht mehr unter den Ausnahmetatbestand des VermAnlG. Daher muss die Gesellschaft für die betroffenen Vermögensanalgen gem. § 6 VermAnlG ein Verkaufsprospekt veröffentlichen und gem. §7 VermAnlG von der BAFin billigen lassen. Der Verpflichtung der Billigung des Verkaufsprospekts ist die Gesellschaft bis Dato nicht nachgekommen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 10. Dezember 2021

BBH AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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