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Grenzen für Stammzellforschung

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Der Europäische Gerichtshof hat der Stammzellforschung in Europa enge Grenzen gesetzt.

Menschliche embryonale Stammzellen dürfen nach einem Grundsatzurteil des Gerichts in der Regel nicht patentiert werden. Dadurch soll auch die Vermarktung der daraus entwickelten Zellen gebremst werden. Der Bonner Prof. Oliver Brüstle hatte Nervenvorläuferzellen geschaffen, die einmal der Parkinson-Therapie dienen sollten. Er darf weiter daran forschen, seine Technik aber nicht patentieren lassen.

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