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Googles Berufung: Verteidigung der Innovation oder Verzögerungstaktik?

Simon (CC0), Pixabay
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Mit der Berufung gegen das wegweisende Kartellurteil eines US-Bundesrichters geht Google in die nächste Runde eines der bedeutendsten Wettbewerbsverfahren der digitalen Ära. Der Konzern bestreitet weiterhin, ein illegales Suchmonopol zu betreiben – und argumentiert, Nutzer entschieden sich freiwillig für Google, nicht aus Zwang. Doch genau diese Selbstverständlichkeit der Marktmacht ist der Kern des Problems.

Richter Amit Mehta hatte im August 2024 festgestellt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung rechtswidrig gefestigt hat. Die im September verfügten Auflagen fielen dennoch vergleichsweise moderat aus. Eine Zerschlagung des Konzerns, etwa durch die Abspaltung des Chrome-Browsers, lehnte das Gericht ab. Stattdessen setzte es auf regulatorische Eingriffe: Datenteilung mit Wettbewerbern, begrenzte Öffnung des Suchindexes und die Möglichkeit, Googles Suchergebnisse zeitweise zu syndizieren.

Dass Google selbst diese Maßnahmen nun als innovationsfeindlich und datenschutzgefährdend darstellt, folgt einem bekannten Muster. Großkonzerne verteidigen ihre marktbeherrschende Position gern mit dem Verweis auf technologische Dynamik und globale Konkurrenz. Doch Wettbewerb entsteht nicht allein durch Innovation – sondern durch Zugang. Ohne strukturelle Eingriffe bleibt der Vorsprung der Marktführenden faktisch uneinholbar.

Besonders pikant ist der Verweis auf generative KI. Richter Mehta selbst erkannte an, dass künstliche Intelligenz den Suchmarkt grundlegend verändert. Genau deshalb stellt sich jedoch die Frage, ob Googles Dominanz nicht in die nächste technologische Phase fortgeschrieben wird. Wer über Daten, Nutzerströme und Infrastruktur verfügt, prägt auch die KI-Entwicklung – und zementiert damit bestehende Machtverhältnisse.

Googles Warnung vor Gefahren für den Datenschutz wirkt dabei ambivalent. Zwar ist der Schutz sensibler Nutzerdaten ein reales Anliegen. Gleichzeitig profitiert kaum ein Unternehmen stärker von umfassender Datensammlung als Google selbst. Die Sorge, Wettbewerber könnten durch Datenteilung zu wenig Anreize haben, eigene Produkte zu entwickeln, klingt vor diesem Hintergrund eher wie eine Umdeutung des Problems.

Dass der Fall internationale Dimensionen hat, zeigt auch der wachsende Druck aus Europa. Die EU prüft derzeit Googles KI-Zusammenfassungen in der Suche – ein weiteres Indiz dafür, dass regulatorische Fragen dem Konzern nun dauerhaft folgen werden. Innovation und Regulierung stehen nicht mehr im Widerspruch, sondern in einem Spannungsverhältnis, das politisch neu austariert wird.

Ironischerweise fällt Googles Berufung in eine Phase wirtschaftlicher Stärke: Der Mutterkonzern Alphabet hat jüngst eine Marktkapitalisierung von vier Billionen Dollar erreicht. Das unterstreicht, dass es hier weniger um wirtschaftliches Überleben als um die Grenzen von Marktmacht geht.

Die Berufung ist juristisch legitim – politisch aber ein Signal. Google setzt auf Zeit, auf Unsicherheit und auf den Innovationsdiskurs als Schutzschild. Ob diese Strategie vor höheren Instanzen verfängt, wird nicht nur über die Zukunft der Internetsuche entscheiden, sondern darüber, wie ernst es Staaten künftig mit der Regulierung digitaler Monopole meinen.

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