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Gold mit Rabatt

geralt (CC0), Pixabay
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Gold gilt seit Jahrhunderten als sicherer Wert. Der Preis wird weltweit an Börsen festgelegt und lässt sich eigentlich nicht verhandeln. Darum sorgt es immer für Aufsehen, wenn ein Anbieter verspricht, man könne Gold mit Rabatt kaufen – so wie es derzeit die TGI AG aus Vaduz (Liechtenstein) bewirbt.

Die Frage, die sich viele stellen:
Warum sollte jemand Gold unter Marktpreis verkaufen? Wohl kaum, weil er ein Wohltäter ist.
Jedes Unternehmen arbeitet mit Gewinnabsicht – auch im Goldhandel.

Vertrieb mit Verantwortung

Gerade für Vertriebspartner solcher Modelle gilt:
Sie sollten sich genau informieren, welches Produkt sie verkaufen, wie die Renditeversprechen zustande kommen und wer rechtlich haftet, falls sich das Konzept später als problematisch erweist.

Denn: Wer ein Produkt vertreibt, das sich im Nachhinein als unseriös herausstellt, kann selbst rechtlich belangt werden. In der Vergangenheit hat es bereits viele Fälle gegeben, in denen sich vermeintlich attraktive Systeme als Schneeballsysteme entpuppt haben.

Von GGMT zu TGI – ein alter Bekannter

Die TGI AG ist kein neues Unternehmen auf dem Markt. Früher firmierte sie unter dem Namen GGMT, und schon damals gab es Kritik an ihrem Geschäftsmodell. Diese kritische Haltung hat sich bis heute nicht verändert.

Rund um das Unternehmen kursieren viele Geschichten – besonders, weil TGI im Bereich des MLM-Vertriebs (Multi-Level-Marketing) tätig ist. In solchen Strukturen wird traditionell viel versprochen, was später nicht immer eingehalten wird.

Warnung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte nun eine öffentliche Warnmeldung der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein.
Ob die Warnung im Detail gerechtfertigt war oder nicht, kann offen bleiben.
Klar ist jedoch:
Eine Aufsichtsbehörde handelt nicht ohne Grund.
Solche Warnungen entstehen nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt – sei es durch Kundenanfragen, Werbeaussagen oder unklare Vertragsmodelle.

Natürlich lässt sich eine Warnung auch als Chance begreifen:
Indem ein Unternehmen Punkt für Punkt transparente Nachweise liefert und so den Gegenbeweis antritt. Das schafft Vertrauen.

TGI im Fokus – aber kein Betrugsvorwurf

Nach unserem Eindruck hat die TGI AG keine kriminellen Handlungen begangen, und uns liegen auch keine Hinweise auf geschädigte Kunden vor,lediglich Hinweise auf die Warnmeldung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein und Anfargen nach dem Geschäftsmodel. Es scheint vielmehr so, dass die FMA aufgrund bestimmter Werbeaussagen aufmerksam wurde. Diese führten schließlich zur Veröffentlichung der Warnung.

Eine solche Maßnahme ist für ein Unternehmen natürlich unangenehm, kann aber auch ein Weckruf sein. Sie bietet die Gelegenheit, die Compliance-Strukturen zu verbessern und klare Abläufe zu dokumentieren. Das kostet wenig – bringt aber langfristig Glaubwürdigkeit zurück.

Unnötige Eskalation

In einem aktuellen Video äußerte sich TGI-Gründer Helmut Kaltenegger sehr emotional über die FMA und über kritische Medienberichte. Diese Wortwahl ist jedoch wenig geeignet, die Situation zu beruhigen. Sie führt im Gegenteil dazu, dass sich die öffentliche Diskussion weiter aufheizt.

Ein besserer Weg wäre, offen das Gespräch zu suchen, auch mit Kritikern – und dabei ZDF (Zahlen, Daten, Fakten) sprechen zu lassen. Wer nachvollziehbar belegen kann, wie das Geschäftsmodell funktioniert, schafft Vertrauen – und das wäre der beste Umsatzturbo, den es gibt.


Fazit: Was Anleger wissen sollten

Aspekt Bewertung
Produktversprechen: „Gold mit Rabatt“ ist ungewöhnlich – Anleger sollten die Mechanik genau verstehen.
Rechtslage: Keine Zulassung durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein – das Modell gilt als Handelsgeschäft, nicht als Finanzdienstleistung.
Risiko: Hoch, da Renditeversprechen nicht mit klassischem Goldhandel erklärbar sind.
Empfehlung: Nur investieren, wenn vollständige Nachweise über Goldkäufe, Lagerung und Rückzahlungen vorliegen.

 

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